Private Mails in der Firma …
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Sie haben dem Gesetz nach kein ausdrückliches Recht auf private Nutzung von Internet, E-Mail und Telefon in der Firma.
Kein ausdrückliches Recht auf private Nutzung!
Die Zulässigkeit einer Privatnutzung hängt davon ab, ob darüber im Betrieb ausdrückliche Regelungen (Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Einzelvereinbarung, Weisung) gelten oder nicht. Diese Regelungen sind zu beachten. Erkundigen Sie sich danach.
Nutzung in maßvollem Umfang
Gibt es im Betrieb kein ausdrückliches Privatnutzungs-Verbot durch den Arbeitgeber, ist eine Nutzung des Firmen-PC und des Telefons in maßvollem Umfang zulässig. Achten Sie darauf, was im Betrieb üblich ist - das erfragen Sie am besten beim Betriebsrat oder bei KollegInnen.
Und: Verletzen Sie dabei die betrieblichen Usancen nicht. Trotzdem sind ausdrückliche Regelungen darüber, was erlaubt ist und was nicht, jedenfalls sehr ratsam. Das erspart viel Aufregung, Diskussion und mögliche arbeitsrechtliche Folgen.
Arbeitgeber kann Nutzungsverbot verhängen
Der Arbeitgeber kann ein Nutzungsverbot verhängen. Trotzdem ist die Nutzung bei Vorliegen wichtiger Gründe (behördliche Angelegenheiten, Vereinbarung von Arztterminen, dringliche familiäre Angelegenheiten) zulässig.
Fallweise Nutzung des Internets
Die fallweise Nutzung des Internets, der betrieblichen E-Mail-Adresse bzw des Telefons zu privaten Zwecken ist im Regelfall noch kein Grund für eine fristlose Entlassung. Liegen aber keine wichtigen Gründe vor, kann bei Missachtung eines ausdrücklichen Nutzungsverbots der Entlassungsgrund der Vertrauens-unwürdigkeit oder der beharrlichen Pflichtverletzung gegeben sein.
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