Preisexplosion trifft arme Familien doppelt hart

„Wer wenig hat, muss im Verhältnis viel mehr für Grundbedürfnisse ausgeben und spürt daher die Preissteigerungen doppelt so hart“, so AK-Sozial-Experte Christoph Klein.

Deshalb muss jetzt ganz schnell denen geholfen werden, die am wenigsten haben. Die technisch unkomplizierte Erhöhung der Sozialhilfe auf das Niveau der Mindestpension in der bereits vorbereiteten Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Bundesländern über die bedarfsorientierte Mindestsicherung soll so schnell wie möglich vorgezogen werden. Gleichzeitig sollen die ebenfalls im Regierungsprogramm enthaltenen Verbesserungen bei der Notstandshilfe verwirklicht werden.

Lebensmittel um 7,6 Prozent teurer

Die auch im Jänner im Jahresabstand um 7,6 Prozent angestiegenen Lebensmittelpreise verschärfen die Lage jener, die am wenigsten haben, besonders. Ein Haushalt mit weniger als 896 Euro (gewichtetem) Pro-Kopf-Einkommen gibt rund 18 Prozent dieses Geldes nur für Lebensmittel aus, eine Familie mit 2.677 Euro Pro-Kopf-Einkommen dagegen nur 8,6 Prozent. Die „gespürte“ Inflation belastet daher die, die weniger haben, mehr als doppelt. Auch wenn Familien mit wenig Einkommen jeden Euro zweimal umdrehen, bevor sie ihn ausgeben, droht ihnen die Schuldenfalle. 2007 gab es bereits über 8.600 Privatkonkurse, 15 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wenn nicht schnell etwas getan wird, rutschen in diesem Jahr noch mehr Familien in Armut und Verschuldung ab. Eine Familie mit zwei Kindern musste 2007 allein wegen der Preissteigerungen bei Milch, Fleisch und Brot 127 Euro mehr ausgeben. Die AK fordert deshalb neben schnellen Maßnahmen gegen den Preisanstieg auch schnelle Hilfe für die, die am wenigsten haben:

Schnelle Maßnahmen für die, die am wenigsten haben!

1. Die Bundesregierung und die Bundesländer sollen die im Koalitionsübereinkommen vereinbarten und bereits seit längerem verhandelten Maßnahmen zur Armutsbekämpfung teilweise vorziehen: Die Sozialhilferichtsätze sollen so rasch wie möglich auf das Niveau der bedarfsorientierten Mindestsicherung, also auf den sogenannten Ausgleichszulagenrichtsatz („Mindestpension“) angehoben werden. Die aufwändige Übertragung der Auszahlung an die AMS-Geschäftsstellen kann ruhig später kommen. Da auch immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren geringen Einkommen Sozialhilfe beziehen müssen, um über die Runden zu kommen, hilft diese Maßnahme auch BezieherInnen von Niedriglöhnen. Gleichzeitig sollen jetzt, wenn die Inflation so sehr drückt, die vereinbarten Verbesserungen der Notstandshilfe umgesetzt werden. Das sind:

2. Anrechnung des Partnereinkommens erst ab einem Familieneinkommen über dem Ausgleichszulagenrichtsatz.

3. Verbesserte Ersatzrate (Prozentsatz des früher verdienten Lohnes) bei einer Notstandshilfe unter dem Ausgleichzulagenrichtsatz

4. Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sind derzeit nicht wertgesichert, sind der massiven Inflation also ungebremsst ausgeliefert. Diese Leistungen müssen wertgesichert werden.

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