Postmarktgesetz sichert Versorgung und Arbeitnehmerrechte

„Es war höchste Zeit dem Postamtsterben einen Riegel vorzuschieben und eine ausreichende Dichte an Postämtern zu sichern“, sagt Arbeiterkammer Präsident Herbert Tumpel.

Klare Kriterien zur Versorgungssicherung

In den letzten Jahren wurde die Versorgung mit Postämtern vor allem im ländlichen Gebiet immer schlechter. Von ehemals 2.300 Postämtern wurden beinahe 1.000 geschlossen. Dieser Aus-dünnung wird nun ein Riegel vorgeschoben. Der vorliegende Entwurf zum neuen Postmarktgesetz, das die Rahmen-bedingungen in einem vollkommen liberalisierten Markt ab 2011 regeln soll, schafft klare Kriterien zur Versorgungssicherung.

Das ist ein wichtiger Fortschritt: Wichtig ist auch, dass die privaten Postdienstleister einen Beitrag zum Universaldienst leisten müssen. So wird verhindert, dass sich einzelne Unternehmen auf Kosten der Bürger die Rosinen aus dem Postgeschäft picken und die Vorsorgung in weniger rentablen Regionen gefährdet ist.

Umrüstung wird von Marktteilnehmern finanziert

Der Gesetzesentwurf regelt auch, dass die Umrüstung der Hausbrieffachanlagen nicht mehr zu Lasten der Mieter gehen soll, sondern von den Marktteilnehmern finanziert werden muss. Und es werden Mindeststandards bei den Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gesichert. In einem Markt, in dem Wettbewerb vor allem über Personalkosten ausgetragen wird, sind Regeln die verhindern, dass die Liberalisierung zu Lasten der Beschäftigten geht unbedingt nötig.

Der Gesetzesentwurf schafft die Voraussetzungen, dass alle Postdienstbetreiber bestimmte Beschäftigungs- und Entlohnungs-bedingungen einhalten müssen. Die Schlechtmacherei des Gesetzes von Seiten der Wirtschaft geht ins Leere. Mit dem Entwurf werden wichtige Maßnahmen zur Versorgungssicherung und zum Schutz der Arbeitnehmerrechte gesetzt.

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