Per Mausklick für den Lärmschutz

Endlich sind die „Lärmkarten“ auf den Tisch: „Die EU-Lärmschutz-richtlinie zwingt jetzt die die zuständigen Behörden nun endlich objektive Informationen über die enorme Verkehrslärmbelastung für die Österreicher im Internet veröffentlichen“, sagt Werner Hochreiter, Lärmschutz-Experte der AK.

Lärmkarten für jeden im Internet einsehbar

Unter www.umgebungslaerm.at kann jeder Bürger die Lärm-belastung seiner Wohnadresse einsehen. Auch die „Aktionspläne zur Lärmminderung“ der Ministerien und Bundesländer sind dort einzusehen, damit jeder noch bis zum 23. März Einwendungen erheben oder Verbesserungen einfordern kann. Wer unter Lärm leidet, sollte im Internet nachschauen, welche Lärmbelastung für seine Wohnadresse ausgewiesen ist. Die Bürger sollten sich nicht scheuen, Maßnahmen zu fordern, wenn sich im Aktionsplan dazu nichts überzeugendes findet.

Lärmbelastung in Österreich alarmierend

Das ist auch dringend nötig. Denn die Daten zur Lärmbelastung in Österreich sind alarmierend: Fast drei Millionen ÖsterreicherInnen leben in Gebieten, in denen sie tagsüber den dröhnenden Straßenverkehrs-, Eisenbahn- oder Fluglärm aushalten müssen, der im Tagesdurchschnitt stärker ist als 55 Dezibel, dem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Höchstwert. Dass die zuständigen Ministerien und Landesregierungen Bundesländer mit den Lärmkarten nun endlich objektive Informationen über die Verkehrslärmbelastung veröffentlichen müssen, das ist ein echtes Verdienst der 2002 beschlossenen EU-Umgebungslärmrichtlinie.

Lärmschutz muss an der Quelle ansetzen

Die Grundregel ist: Lärmschutz muss an der Quelle, an den Fahrzeugen ansetzen. Aber auch bei den Lärmschutzmassnahmen entlang von Straßen, Schienenwegen oder für Flughäfen ist noch vieles zu tun. Die schon veröffentlichten Aktionspläne sollen dafür koordinierte Maßnahmenpakete aufzeigen. Ob diese Entwürfe aber den Anforderungen der EU-Richtlinie entsprechen, wird noch zu hinterfragen sein.

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