Das Pensionskonto
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Unter dem Begriff Pensionskonto versteht man in erster Linie die laufende Dokumentation der jeweils erworbenen Pensionsanwartschaften (jährliche Konto-Mitteilung). Am neu geschaffenen Konto werden die eingezahlten Beiträge, Beitragsgrundlagen sowie vor allem die erworbenen Ansprüche ausgewiesen. Es wird mitunter aber auch das gesamte neue Pensionsrecht mit dem Begriff "Pensionskonto-Recht" versehen.
Für das Pensionskonto gibt es nur Beitragszeiten. Das heißt einerseits, dass jedes Einkommen zählt und andererseits, dass den derzeitigen Ersatzzeiten Beitragsgrundlagen zugeordnet werden.
Für jedes Versicherungsjahr erfolgt jährlich eine Gutschrift in der Höhe von 1,78% der Jahresbeitragsgrundlage auf dem Konto. Diese Gutschrift wird mit der durchschnittlichen Beitragsgrundlagen-Entwicklung aufgewertet. Diese Entwicklung entspricht im wesentlichen der Entwicklung des durchschnittlichen Einkommens.
Die ebenfalls am Pensionskonto ausgewiesene Gesamtgutschrift ergibt sich aus der Summe der aufgewerteten Teilgutschriften. Sie entspricht dem bereits erworbenen jährlichen Pensionsanspruch zum Regelpensionsalter. Der monatliche Bruttopensionsanspruch errechnet sich - aufgrund der 14-maligen Auszahlung pro Jahr - aus Teilung der Gesamtgutschrift durch 14.
Die Gesamtgutschrift des Kalenderjahres errechnet sich dabei aus der Summe der mit der durchschnittlichen Beitragsgrundlagen-Entwicklung aufgewerteten Gesamtgutschrift des Vorjahres und der Teilgutschrift des betreffenden Kalenderjahres.
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