AK an EU-Parlamentarier: Hartnäckig bleiben! Ratingagenturen müssen gezähmt werden!
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Raus mit Ratings aus Gesetzen
„Den geplanten strengeren Regeln für Ratingagenturen darf man nicht schon im Vorfeld die Zähne ziehen. Im Gegenteil: Privaten Unternehmen wie Ratingagenturen muss man endlich ihren realpolitischen Einfluss nehmen, deshalb sollte weder in EU- noch österreichischen Gesetzen auf Ratingagenturen Bezug genommen werden“, betont AK Präsident Herbert Tumpel im Vorfeld der Abstimmung des EU-Parlaments.
Auf
„Wir erinnern die Abgeordneten im Vorfeld der Abstimmung auch daran, dass sie in ihre Funktionen gewählt wurden und dass daher sie die Verantwortung für politische Entscheidungen tragen – und dass sie das nicht den Ratingagenturen überlassen dürfen“, sagt ÖGB-Präsident Erich Foglar.
„Die bedenkliche Entwicklung, dass manche Regierungen aufgrund von Ratings entscheiden, muss aufhören. Die Rolle der Ratingagenturen ist seit Jahren höchst dubios, intransparent und unzureichend geregelt. Die Parlamentarier haben nächste Woche die Chance, diese Zustände zu beenden und endlich klare Regeln zu schaffen.“
Agenturen müssen für ihre Wertung haften
Seit Ende letzten Jahres liegen dem EU-Gesetzgeber nun die Vorschläge zur Regulierung von Ratingagenturen von EU-Binnenmarktkommissar Barnier vor. Nächste Woche wird der Ausschuss für Wirtschaft und Währung im Europäischen Parlament voraussichtlich darüber abstimmen.
Der Entwurf sieht eine zivilrechtliche Haftung für Ratingagenturen (samt Beweislastumkehr), die verpflichtende Rotation und die Bekämpfung der Marktkonzentration sowie erste Schritte vor, Ratingagenturen aus Gesetzen und verbindlichen Regelwerken zu entfernen. Nun aber liegen im Europäischen Parlament eine Reihe von Abänderungsanträgen vor, die Barniers Verordnung wieder aufweichen wollen.
Forderung
AK und ÖGB fordern deshalb:
1. Die politische Macht der Ratingagenturen brechen: Die Bedeutung von Ratings in Gesetzen und Vertragswerken muss zurückgenommen werden. Externe Ratings müssen daher wieder aus den einschlägigen Gesetzesmaterien genauso wie aus Veranlagungsbestimmungen herausgenommen werden. Vertragsklauseln, die bei einer Änderung von Ratings automatische Folgen nach sich ziehen – wie zum Beispiel Zinserhöhungen bei Krediten – sollen für ungültig erklärt werden.
2. Die wirtschaftliche Macht der Ratingagenturen brechen: Derzeit wird der Markt in Europa von nur drei Anbietern dominiert. Ein Erwerbs- und Beteiligungsverbot für große Ratingagenturen ist daher genauso notwendig, um Interessenkonflikte zu lösen, wie die verpflichtende Rotation ein wesentlicher Ansatz zur Bekämpfung der hohen Marktkonzentration ist.
3. Die Agenturen haftbar machen: Für Ratingagenturen ist eine zivilrechtliche Haftung mit einer Beweislastumkehr unbedingt notwendig. Die Beweisführung bei falschen Ratings fast unmöglich erscheint.
Auf der von der AK, dem ÖGB und weiteren europäischen Partnern ins Leben gerufenen Kampagnenplattform
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