Was tun, wenn ein Fleck droht?
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In den Schulen gibt´s jetzt wieder Frühwarnungen: Für den Fall der Fälle weisen die LehrerInnen darauf hin, dass ein Kind in einem Fach negativ abschließen könnte. Dieses Frühwarnsystem soll sicherstellen, dass die Erziehungsberechtigten rechtzeitig von einem drohenden negativen Abschluss ihres Kindes erfahren. Was soll jetzt geschehen?
Beratungsgespräch zwischen Eltern und Lehrern
Ein Beratungsgespräch zwischen Eltern und Lehrer ist im Gesetz vorgesehen. Die erste zählbare negative Leistungsfeststellung des zweiten Semesters kann der Anlass für die zu erfolgende Frühwarnung sein – vor allem, wenn schon im ersten Semester die Leistungen nicht so besonders waren.
Individuelles Förderkonzept: Damit kann der drohende Fünfer vielleicht vermieden werden. In einem individuell vereinbarten Gespräch von Eltern, LehrerIn – und SchülerIn –werden Lerndefizite analysiert, die Stärken und Schwächen der/s SchülerIn besprochen werden. Vor allem Beratung und ein Plan, wie es weitergehen soll, sollten im Vordergrund stehen. Die Terminvereinbarung kann individuell erfolgen.
Frühwarngespräch
Bereiten auch Sie sich auf das Gespräch vor. Schul-, und Hausübungshefte sollen mitgenommen werden. Erkundigen Sie sich im Gespräch auch über die Förderkurse in der Schule.
Nach dem Gespräch sollten Sie mit Ihrem Kind über verschiedene Möglicheiten sprechen, den besprochenen Lernplan umzusetzen: Schafft es Ihr Kind alleine – oder ist eine Unterstützung nötig? Vielleicht gibt es jemanden in der näheren Umgebung, der Lernunterstützung geben könnte. Der Nachhilfeunterricht ist der letzte, weil sehr teure Ausweg. Wichtig sind Motivation und psychische Unterstützung.
Kein Frühwarngespräch? Das heißt nicht, dass Ihr Kind keinen Fünfer im Jahreszeugnis bekommen darf. Allerdings gilt: Wenn Sie nicht zum Termin kommen, muss der/die LehrerIn den Lernplan mit Ihrem Kind besprechen.
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