Österreich muss endlich eine Bilanzpolizei einrichten
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„Österreich sollte endlich die von der EU geforderten Enforcement-Stellen, also eine Bilanzpolizei, einführen“, fordert der AK Abteilungsleiter für Betriebswirtschaft Heinz Leitsmüller: „Es kann nicht sein, dass wir bei der Kontrolle der Banken und börsenotierten Unternehmen Schlusslicht in Europa sind.“
Die späte und plötzliche Verbuchung der Credit Default Swaps (CDS) gegen den Generaldirektor der Erste Group, die zusätzliche Verluste von 180 Mio. Euro zeigte, bleibt damit ohne juristische Konsequenzen. In Österreich gibt es keine spezielle Stelle, die Fehler bei der Rechnungslegung sanktionieren könnte. Leitsmüller bezieht sich auf eine aktuelle Meldung vom Donnerstag. Da heißt es: „Nach Informationen der APA waren den Behörden die Hände gebunden, weil es in Österreich keine spezielle Stelle gibt, die Fehler bei der Rechnungslegung sanktionieren könnte.“
Zum Hintergrund
Aufgrund einer EU-Richtlinie sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, eine Enforcementbehöre (= Bilanzpolizei) zur Überprüfung der nationalen und nach den internationalen Rechnungslegungsregeln erstellten Jahresabschlüsse einzurichten. Aufgabe dieser „Behörde“ ist die Überprüfung der Bilanzen von kapitalmarkt-orientierten Unternehmen.
Österreich ist eines der wenigen EU Länder ohne Bilanzpolizei und daher mit der Umsetzung der EU Regelung noch säumig. Aktuell gibt es keine höhere Instanz, die die Interpretation von Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer nachträglich prüfen und für fehlerhaft erklären könnte. Die Prüfungsergebnisse aus 2010 der deutschen Enforcementstelle zeigen, dass rund ein Viertel der Prüfungen fehlerhafte Rechnungslegungen aufweisen. Der Umfang, die Komplexität der Rechnungslegungsstandards und die bilanziellen Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise sind die Hauptursachen für Fehler.
Was Österreich plant
Im Rahmen des zweistufigen Verfahrens in Österreich soll eine privatwirtschaftliche Prüfstelle mit verstärkter Einbindung der Wirtschaftsprüfer auf der ersten Stufe eingerichtet werden, um die Anwendung der IFRS Standards österreichischer Unternehmen näher zu beleuchten. Auf der zweiten Stufe soll die Finanzmarktaufsicht als übergeordnete Behörde eingeschaltet werden. Die AK lehnt das ab, da in diesem Fall die Gefahr der „Selbstkontrolle“ besteht und die Unabhängigkeit des Vereins nicht gewährleistet wäre. Außerdem ist mit erheblichen Problemen bei Transparenz und Effizienz zu rechnen.
Forderung
Die AK fordert deshalb: die rasche Umsetzung eines einstufigen Verfahrens. Dabei ist vor allem die Unabhängigkeit der Prüfstelle sicherzustellen. Dazu braucht es eine zentrale staatliche Behörde, die mit sämtlichen prüfungs- und verwaltungsrechtlichen Kompetenzen ausgestattet ist.
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