Neues Ökostromgesetz: Kosten gerecht aufteilen!
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„Grüner“ Strom ja, aber fair und gerecht: Im neuen Ökostromgesetz sagt die AK Ja zum Ausbau von Ökostrom, so wie er im Nationalen Aktionsplan Er-neuerbare Energie für Österreich festgeschrieben ist, Ja zu mehr Fördergelder, wie im Entwurf vorgesehen, Ja zum Deckel bei den Förderungen, Ja zu effizienten Ökostrom-Anlagen.
Haushalte verbrauchen 25 Prozent des Stroms, sollen aber künftig fast die Hälfte der Ökostromkosten tragen: Daher kommt ein Nein der AK zur übermäßigen Belastung für Konsumenten. Förderungen bringen Anlagen-Betreiber zweistellige Renditen: Nein sagt die AK zu Spekulations-Renditen mit Konsumenten-Geldern. Es gibt weiterhin Geld für Biogas-Anlagen, die aus Lebensmitteln Strom erzeugen: Nein der AK zur Stromerzeugung mit Lebensmitteln.
„Bei den Ökostrom-Kosten muss es Klarheit geben. Die Finanzierung muss fair und gerecht sein. Denn eine Energiewende weg von Kernenergie hin zu mehr erneuerbaren Energien geht nur mit den Konsumenten, nicht gegen sie“, sagt AK Direktor Werner Muhm.
Forderung
Die AK verlangt:
1. Die Kosten müssen neu und fair verteilt werden zwischen den Konsumenten, dem Gewerbe und der Industrie.
2. Keine überbordenden Renditen privater Unternehmen und Aktionäre aus Fördergeldern.
3. Stopp der weiteren Ökostrom-Förderung in Biogas-Anlagen, die Lebensmittel verstromen. Das heizt auch die Preisspirale bei den Lebensmitteln und die Spekulationen weiter an!
Ökostromgesetz wichtig für Ausbau von Strom aus erneuerbarer Energie
Am 9. Mai endete die Begutachtung für die Novelle zum neuen Ökostromgesetz. Die AK spricht sich für die Förderung eines effizienten Ausbaus von Ökostrom-Anlagen aus. Die Anlagen sollen vor allem Strom mit Wind, Wasser und Sonne erzeugen – diese Formen der Erzeugung sind rohstoffunabhängig.
Ja zum Ausbau von Ökostrom wie im Aktionsplan erneuerbare Energie für Österreich vorgesehen
Die AK unterstützt die klima- und energiepolitischen Ziele der EU. Dabei muss die Energieeffizienz Vorrang haben. Energie sparen senkt die Energiekosten und trägt zum Klimaschutz bei. Daneben kommt der Nutzung erneuerbarer Energien eine zentrale Rolle zu.
Bis 2020 muss nach den EU-Klima- und Energiezielen in Österreich ein Anteil von 34 Prozent am gesamten Endenergie-Verbrauch aus erneuerbaren Quellen kommen. „Wir unterstützen die Ausbau-Ziele, wie sie der Wirtschaftsminister im Nationalen Aktionsplan erneuerbarer Energie festgeschrieben hat“, sagt Muhm. Darin wird das stärkste Ausbaupotenzial für die Wasserkraft und Windkraft gesehen. Biogas spielt kaum eine Rolle. Biomasse (Holz) soll Energie vor allem für die Raumwärme liefern. Mittelfristiges Ziel muss sein: Raus aus dem Atomstrom. In Österreich wird zwischen zwei bis fünf Prozent Kernenergie importiert, die gehört mittelfristig ersetzt.
Anhand eines Beispiels zeigt sich, dass die Ausbaupläne des Ökostromgesetzes nicht mit den Zielen im Aktionsplan zusammenpassen: Während der Nationale Aktionsplan siebenmal mehr Wind-Ausbau als Biomasse-Ausbau vorsieht, ist im Ökostromgesetz für die Biomasse-Förderung fast so viel Geld vorgesehen wie für die Wind-Förderung.
Ja zu Fördergeldern mit „Deckel“
Schon bisher war die jährliche Menge an Ökostrom begrenzt: Die in einem Jahr mit den Ökostrom-Erzeugern abgeschlossenen Einspeiseverträge für neue Ökostrom-Anlagen durften nicht mehr als 21 Millionen Euro Fördergelder im Jahr ausmachen. Bei einer Laufzeit des Vertrags über 13 Jahre wurde damit also über die Vertragsdauer eine Förderung von etwa 273 Millionen Euro zugesagt.
Mit der Novelle soll das sogenannte "zusätzliche Unterstützungsvolumen" von 21 auf 30 Millionen Euro im Jahr steigen. Das entspricht einer Erhöhung um 43 Pro-zent. Über 13 Jahre Laufzeit bedeutet das 390 Millionen Euro an Förderung. Rechnet man noch den Marktpreis dazu, so ergeben sich 800 Millionen Euro, die den Ökostrom-Betreibern in Form von Einspeisetarifen gezahlt werden. Die AK sagt Ja zu diesem verstärkten Ausbau von Ökostrom. Manche wollen aber eine völlige Aufhebung dieser Beschränkung – das kommt für die AK nicht in Frage.
Eine weitere wichtige Frage ist, welche Anlagen wie viel von den Förderungen bekommen. Die Zuteilung des Förderkontingents ist zu ändern. Biomasse und Biogas dürfen nicht ein Viertel der Ökostrom-Gelder erhalten – das heizt die Rohstoffproblematik weiter an.
Ja zu effizienten Ökostrom-Anlagen
Um die Photovoltaik stärker auszubauen, sollte die Förderung von Photovoltaik-Anlagen verstärkt auf Investitionszuschüsse umgestellt werden, wie das jetzt schon für kleinere Photovoltaik-Anlagen (etwa für Häuselbauer) erfolgreich der Fall ist. Damit könnte der Anteil der Energie aus Sonnenkraft rascher erhöht werden.
Photovoltaik-Anlagen sind aber immer noch eine teure Form der Stromerzeugung. Da sie aber brennstoffunabhängig sind, sind hier keine teureren Kosten zu erwarten. Darüber hinaus sinken die Anlagen-Kosten derzeit dramatisch. Die Entwicklung geht in die richtige Richtung.
In der Novelle sind für den Abbau der Warteschlangen bei Anträgen für Anlagen für Wind, Wasser und Photovoltaik Abschläge vorgesehen: Betreiber von Windkraftanlagen sollen 9,3 Cent pro Kilowattstunde für den verkauften Strom bekommen statt 9,7 Cent pro Kilowattstunde. Die Photovoltaik erhält einen Abschlag von 30 Prozent auf ihre immer noch hohen Tarife von bis zu 38 Cent pro Kilowattstunde. Das ist ein gangbarer Weg dafür, denn die Erzeuger bekommen gleich einen Vertrag und die gesicherten Einspeisetarife für 13 Jahre. Zukünftig dürfen aber keine Warteschlagen mehr entstehen. Dafür muss im neuen Ökostromgesetz gesorgt werden.
Bei Kraftwerken auf Basis von Holz sieht der Nationale Aktionsplan erneuerbare Energie einen Ausbau um lediglich sechs Prozent vor. Das soll in erster Linie durch Steigerung der Effizienz bestehender Anlagen erreicht werden, findet die AK. Auch bei Biogas-Anlagen sind nur bestehende Anlagen effizienter zu machen, einen weiteren Ausbau gibt es nicht. Bei Anlagen, die flüssige Biomasse verwenden (Biokraftstoffe zur Stromerzeugung) darf es – entsprechend dem Nationalen Aktionsplan – zu keinem Ausbau kommen.
Konsumenten als Hauptzahler, Spekulations-Renditen mit Förderungen und Lebensmittel in den Strom – so geht’’s nicht!
Nein zur überproportionalen Belastung für Konsumenten
„Die Konsumenten sollen die Hälfte der Ökostrom-Kosten zahlen, verbrauchen aber nur ein Viertel des Stroms“, kritisiert Muhm. Konkret: Die Konsumenten haben einen Stromverbrauch von rund 25 Prozent. Sie sollen aber 47 Prozent der Kosten der Ökostrom-Förderung aufbringen – bisher sind es 35 Prozent. Das kann nicht sein.
Laut Wirtschaftsminister wird künftig ein durchschnittlicher Haushalt 48 Euro an Ökostrom-Kosten zahlen – bisher waren es rund 35 Euro. Der Abbau der Warteschlange (in Summe über eine Milliarde Euro) kostet jedem Haushalt noch zusätzlich zehn Euro im Jahr. Werden die Förderungen weiter angehoben, wird es noch teurer: etwa um 13 Euro im Jahr (bei der Anhebung auf 40 Millionen Euro Fördergelder). Im schlimmsten Fall würde das 70 Euro ausmachen.
Die Industrie dagegen verbraucht rund 20 Prozent des Stroms, soll aber nur knapp sechs Prozent zahlen – das wäre um rund die Hälfte weniger als bisher
Nein zu Spekulations-Renditen mit Fördergeldern
„Wir sind dagegen, dass mit Förderungsgeldern Ökostrom-Anlagen subventioniert werden, die zweistellige Renditen abwerfen“, sagt Muhm. AK Analysen zeigen: Die Umsatzrendite des größten Windanlagen-Betreibers bewegt sich bei über 20 Prozent. Im Vergleich dazu: Die Umsatzrenditen der traditionellen Energieversorger liegen im Durchschnitt bei 4,5 Prozent.
Nein zu Strom, der mit Lebensmittel-Rohstoffen erzeugt wird
Lebensmittel gehören auf den Teller und nicht in den Strom. Solche Biogas-Anlagen sind eine der ineffizientesten Formen, um Ökostrom zu erzeugen. Sie kosten viel an Fördergeld.
Besonders dramatisch: Mit der Förderung von Biogasanlagen wird die Verstromung von Nahrungsmittel-Rohstoffen wie Mais gefördert. Das treibt die Preisschraube für Lebensmittel und Futtermittel weiter in die Höhe und heizt Spekulationen weiter an.
Für alte Biogas-Anlagen sind Betriebskosten-Zuschläge aus dem Ökostrom-Fördertopf vorgesehen (jährlich 20 Millionen Euro). „Wir lehnen die Betriebskosten-Zuschüsse für ineffiziente Biogas-Anlagen aus dem Ökostrom-Fördertopf ab. Da-mit werden bis zu 20 Millionen Euro jährlich der Förderung effizienter Anlagen entzogen“, betont Muhm.
Die AK ist auch gegen Nachfolgetarife bei Biogas- und Biomasse-Anlagen, um die Förderzeit für alte Anlagen zu verlängern. Geradezu absurd: Selbst nach Ablauf der Förderdauer von 15 Jahren sollen diese Anlagen weiter garantierte „Nachfolgetarife“ erhalten. Förderdauer ist auch Förderzeit, da gibt es keine Verlängerungsrunden. Unrentable Biogasanlagen gehören stillgelegt. Es muss für sie rasch ein Ausstiegsszenario geben.
Forderung
Lasten gerecht verteilen!
„Das neue Ökostromgesetz muss in wichtigen Punkten nachgebessert werden. Gerechtigkeit muss sein“, verlangt Muhm:
1. Kosten fair aufteilen
Die Kosten für die Ökostrom-Förderung müssen zwischen den Haushalten, Gewerbe und der Industrie gerecht verteilt werden. Für private Haushalte sind sie sozial verträglich und stärker nach dem Stromverbrauch festzulegen. Der Wirtschaftsminister muss rasch die exakten Berechnungsdaten offenlegen.
2. Nahrungsmittel gehören auf den Teller, nicht in den Strom
Keine Förderung in Anlagen, die mit Nahrungs- und Futtermittel-Rohstoffen (wie Mais) Ökostrom erzeugen – so wie Biogas-Anlagen.
3. Biogas-Anlagen aus Ökostromförderung nehmen
Unrentable Biogas-Anlagen sollen stillgelegt werden. Es muss für sie rasch ein Ausstiegsszenario geben. Wenn die Biogas-Anlagen unbedingt gefördert werden sollen, könnten sie aus dem Agrarbudget unterstützt werden. So könnte etwa die Mineralölsteuer-Rückerstattung für Agrardiesel für Bauern abgeschafft werden (50 Millionen Euro im Jahr).
4. Keine überbordenden Profite mit Konsumentengeldern
Mit Konsumentengeldern dürfen nicht die Profite privater Unternehmen subventioniert werden. Die Regulierungsbehörde hat die wirtschaftliche Gebarung der Anlange-Betreiber regelmäßig zu überprüfen, vor allem in Hinblick auf einen effizienten Einsatz der Gelder und der Weitergabe von Senkungen der Kosten an die Konsumenten.
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