Neue Verordnung für Chemikalien
-
|
Mehr
Die EU hat vor kurzem zwei wichtige Änderungen des Chemikalienrechts verabschiedet – 2007 die Chemikalien-Verordnung REACH und 2009 die CLP-Verordnung:
- Gemäß der REACH-Verordnung müssen alle chemischen Stoffe registriert werden, die jährlich in Mengen von einer oder mehreren Tonnen hergestellt bzw in die EU eingeführt werden. Sollten Daten zur Gefährlichkeit der verwendeten Stoffe fehlen, müssten diese erfasst und die Sicherheitsdaten-Blätter aktualisiert werden.
- CLP führt neue, weltweit harmonisierte Regeln zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe und Gemische ein, die gesundheits- und umweltschädigend wirken.
Was ist 2010 wichtig?
Wenn Ihr Unternehmen chemische Stoffe herstellt, einführt oder in den Verkehr bringt, muss es ggf.:
- in großen Mengen hergestellte und besonders gefährliche chemische Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren;
- chemische Stoffe, die es in den Verkehr bringt, nach den neuen Vorschriften einstufen, kennzeichnen und verpacken;
- der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) die Einstufung und Kennzeichnung aller im Verkehr gebrachten gefährlichen Chemikalien unabhängig von den Produktionsmengen melden;
- für die Verbraucher ein aktualisiertes Sicherheitsdatenblatt bereitstellen.
- ihre Einstufung nach den neuen Vorschriften geändert werden sollte;
- sie entsprechend gekennzeichnet sind;
- Ihre Verwendungen der Chemikalien in den aktualisierten Sicherheitsdatenblättern erfasst sind;
- die erforderlichen Risikomanagement-Maßnahmen umgesetzt wurden
Warum betrifft Sie das?
Wenn Ihr Unternehmen die REACH- und CLP-Anforderungen nicht einhält, könnten die nationalen Vollzugsbehörden eingreifen und die Herstellung einiger Erzeugnisse einstellen.
Welchen Nutzen haben Sie von den neuen Regelungen?
Die neuen Vorschriften ergänzen die bisherigen Arbeitsschutzbestimmungen und verbessern den Schutz der ArbeitnehmerInnen, indem sie eine sichere Verwendung von Chemikalien fördern, die Aussetzung gegenüber gefährlichen Chemikalien verringern und durch sie verursachte Berufskrankheiten verhindern.
Der Österreichische Helpdesk gibt unter Tel.: 01 3100 472 von 9 bis 15 Uhr bzw. unter office@reachhelpdesk.at gerne Auskunft über REACH und CLP-Verordnung.
-
|
Mehr

