Mobile Geldbörse im Diebstahlsfall

Handy als Geldbörse

Viele Konsumenten können mit ihrem Handy bezahlen, zum Beispiel einen Parkschein oder im Internet. Die Mehrzahl der Handyanbieter aktiviert automatisch die sogenannte Paybox-Zahlungsfunktion für Vertragskunden mit vereinbarter Einzugsermächtigung. Doch: Viele Kunden wissen darüber nicht Bescheid. Denn Bezahlen ist ohne PIN-Code-Schutz möglich – der Konsument muss die Zahlung nur mit „Ja“ per SMS bestätigen. Bei einem Diebstahl des Handys kann das teuer kommen. Die AK verlangt: Schluss mit dieser Intransparenz! Die Konsumenten müssen über die Möglichkeiten und Gefahren informiert werden und einen PIN-Code-Schutz bekommen können.

Ein Fall aus der AK Konsumentenberatung

Frau S. wurde ihr Handy gestohlen. Sie ließ sofort ihren Anschluss bei T-Mobile sperren. Doch der Dieb hatte noch Zeit, um ausgiebig teure Dienste zu nutzen. Frau S. staunte nicht schlecht, denn ihre Mobilfunkrechnung war nicht nur um zusätzliche 70 Euro durch teure 09x-Nummern in die Höhe geschnellt. Überdies wurde ihr Bankkonto mit rund 30 Euro durch Paybox-Dienste belastet.

Was sie nicht wusste: A1, Orange, T-Mobile und tele.ring schalten die Paybox-Zahlungsfunktion ohne extra Anmeldung am Handy ihrer Vertragskunden frei, die einen Einziehungsauftrag erteilt haben (A1 nach 120 Tagen). Eine Rückfrage bei Paybox ergibt: Die verpflichtende Eingabe eines PIN schützt nur Konsumenten, die sich direkt bei Paybox anmelden – für von den Handybetreibern freigeschaltene Nutzer gilt das nicht. Sie müssten sich einen Code bei Paybox besorgen.

Tipps der AK:

  • Lassen Sie den Zahlungsdienst deaktivieren, wenn Sie das Handy als Geldbörse nicht brauchen.

  • Zahlen Sie gerne mit dem Handy, dann fordern Sie sicherheitshalber bei Paybox (kostenpflichtige Serviceline 0820 800 800) einen PIN-Code an.

  • Informieren Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber über die Höhe des monatlichen Limits fürs Paybox-Zahlen. Die von den Betreibern der Paybox zuletzt gemeldeten Limits liegen bei 100 Euro (T-Mobile, tele.ring), 250 Euro (Orange) und 500 oder 600 Euro (A1 für Onlinezahlungen bzw. m-Commerce-Anwendungen). Bestehen Sie auf schriftlichen Informationen, da mitunter abweichende Auskünfte von den Hotlines kommen.
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