Mobbing – Prävention statt Strafen

Mobbing kann jeden treffen

Mobbing kann jeden treffen und verursacht großes menschliches Leid bei den Betroffenen. Mobbing schadet aber auch einer produktiven und guten Zusammenarbeit und die Motivation sinkt. Mobbing bringt aber auch erhebliche Probleme für Vorgesetzte, weil sie mit reduzierter Leistungsfähigkeit, häufigen Krankenständen und Produktionsausfällen umgehen müssen.

Der wirtschaftliche Schaden für Unternehmen und auch für die Allgemeinheit durch die kosten für die Sozialversicherung ist hoch. Mobbing hat aber auch eine strafrechtliche Komponente. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden: Durch Mobbing hervorgerufenes gesundheitliche Beeinträchtigungen sind als Körperverletzung zu werten.

Wir können etwas gegen Mobbing tun

„Das alles muss nicht hingenommen werden. Wir können etwas gegen Mobbing tun. Alle Akteure in den Unternehmen sind gefragt, wenn es darum geht, Präventionsmaßnahmen gegen Mobbing vorzusehen. Auch der Gesetzgeber muss deutliche Maßnahmen gegen Mobbing am Arbeitsplatz setzen“, fordert AK Präsident Herbert Tumpel anlässlich der AK Wien Veranstaltung „Mobbing am Arbeitsplatz“.

Die unmittelbarsten psychischen negativen Folgen von Mobbing sind Stress, Depression und Angstzustände. Die Ergebnisse der Arbeitskräfteerhebung der Statistik Austria (2009) zeigen, dass 44 Prozent der Betroffenen erst einen Monat später oder noch später an den Arbeitsplatz zurückkehren. Rund drei Prozent kehren überhaupt nicht mehr in die Arbeit zurück. Rund 23 Prozent bleiben ihrem Arbeitsplatz mindestens zwei bis vier Wochen fern, fast 20 Prozent tun dies vier bis 13 Tage. Lediglich rund 11 Prozent bleiben maximal bis zu drei Tage von der Arbeit fern.

Laut Fehlzeitenreport 2011 wurden 2010 österreichweit fast 2,6 Millionen Krankenstandstage durch die Krankengruppe „psychiatrische Erkrankungen“ verursacht. Das entspricht rund sieben Prozent aller durch Krankheit entfallener Arbeitstage. Die durchschnittliche Krankenstanddauer beträgt knapp elf Tage, bei psychischen Krankheit mit fast 36 Tagen mehr als deutlich darüber.

Die Zahl der Mobbing Betroffen ist im Steigen:
  • Nach den neuesten Ergebnissen des Working Condition Survey (EWCS) von 2010 liegt die Mobbingrate in Österreich (7,2 Prozent) drastisch über jener der EU-27 (4,1 Prozent) und jener der EU-15 (4,7 Prozent). Während sowohl bei den EU-27 und EU-15 Mobbing zwischen 2005 und 2010 um rund ein Prozent rückläufig war, stieg Mobbing in Österreich von fünf (2005) auf über sieben Prozent (2010) an.
  • Dabei zeigt sich, dass in der Altersgruppe „50 Plus“ das Mobbinggeschehen am stärksten angestiegen ist: von 3,8 (2005) auf 8,6 Prozent (2010).
  • Bezogen auf die Geschlechterverteilung zeigt sich, dass bei den Frauen zwischen 2005 und 2010 Mobbing weit stärker angestiegen ist (von rund fünf auf fast acht Prozent als bei den Männern (von knapp fünf auf 6,6 Prozent).

Mobbing muss nicht hingenommen werden. Die AK fordert:

Zwar haben Arbeitgeber die Verpflichtung, Mobbing im Betrieb abzustellen, solange muss aber gar nicht gewartet werden. Alle Akteure in den Unternehmen, von den Betriebsratsmitgliedern und Behindertenvertrauenspersonen sowie den Präventivkräften über Betroffene und Beteiligte bis hin zu Personalverantwortlichen und ArbeitgeberInnen sind gefragt, wenn es darum geht, Präventionsmaßnahmen gegen Mobbing vorzusehen. Oft kann so vermieden werden, dass Konflikte eskalieren oder gar Mobbing entsteht.

Auch der Gesetzgeber muss deutliche Maßnahmen gegen Mobbing im Betrieb setzen. Hauptaugenmerk ist auf die Prävention zu legen. Mit der Novellierung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (Evaluierung der psychischen Belastungen der Arbeit, Einsatz von Arbeits- und OrganisationspsychologInnen) wurde ein erster Schritt gesetzt, aber es braucht mehr:
  • Die gesetzliche Verankerung der Verantwortlichkeit des/der Arbeitgebers/in zur Mobbingprävention: Sensibilisierungs- und Mobbingpräventionsmaßnahmen im Betrieb sind verpflichtend vorzusehen.
  • Eigens beauftragte Personen im Betrieb, die analog zu den Regelungen über die Sicherheitsvertrauenspersonen mit denselben rechtlichen Möglichkeiten und Schutzmechanismen ausgestattet sind, sind entsprechend zu schulen.
  • Erzwingbare Betriebsvereinbarung für Mobbingpräventionsmaßnahmen und Regelungen zur Konfliktbearbeitung (innerbetriebliches Konfliktmanagement).
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