Telekom-Debatte: Verbindliche Regeln zur Korruptionsbekämpfung schaffen
-
|
Mehr
„Freiwillig ist zu wenig. Der österreichische Corporate Governance Kodex wurde 2002 für börsennotierte Gesellschaften eingeführt, mit dem Ziel das Vertrauen in den Kapitalmarkt wieder zu erlangen. Dieses Ziel hat der Kodex bis heute nicht erreicht“, sagt AK Präsident Herbert Tumpel.
Freiwillige Kodizes sind zahnlos gegen Korruption
Der Kodex konnte nicht verhindern, dass einige börsennotierten Unternehmen derzeit Gegenstand von Untersuchungen der Justiz sind. Es konnte auch nicht verhindert werden, dass sich die Managergehälter in den letzten Jahren von der Gehaltsentwicklung der Beschäftigten abgekoppelt haben und astronomische Höhen erreicht haben. Der Kodex beruht auf dem Prinzip Freiwilligkeit, eine Nichteinhaltung der Reglungen bleibt ohne Sanktionen und damit ohne Wirkung, kritisiert Tumpel und fordert klare, verbindliche Regeln auf gesetzlicher Basis.
Die Regeln geben sich die Unternehmen selbst – unter dem Motto „wir werden uns das schon richten“. Seit der Einführung des Kodex wurde die Weiterentwicklung der gesetzlichen Bestimmungen deutlich eingebremst, mit dem Argument, dass die Unternehmen keine Gesetze brauchen, sondern die entsprechenden Maßnahmen bevorzugt auf freiwilliger Ebene im Rahmen des Kodex umsetzen. Gerade die Praxis der Verlagerung der Rechtsentwicklung auf diese „Soft-Law“ Ebene hat damit zu einer Verschlechterung der Corporate Governance in den Unternehmen geführt.
Manipulation der Aktienoptionen trotz Benimmregeln
Insbesondere bei den Managergehältern wird nun sichtbar, dass der Kodex völlig zahnlos ist. Auch die Telekom hat sich dem Corporate Governance Kodex unterworfen – die Affäre rund um die Manipulation der Aktienoptionen konnte trotz Benimmregeln nicht verhindert werden. Dies überrascht nicht, schließlich spricht sich der Kodex – trotz oftmaliger Kritik insbesondere auch seitens der AK - nicht gegen die Ausgabe von Aktienoptionen an Manager aus.
Aus Sicht der AK können daher nur klare und verbindliche Regelungen auf gesetzlicher Ebene für Good Governance sorgen. Statt der Forcierung einer Kodex-Vielfalt sollte daher künftig wieder der Schwerpunkt auf der notwendigen Weiterentwicklung des Gesellschaftsrechts liegen.
Forderung
Klare Absage an Aktienoptionen als Managementvergütung
Im Übrigen hat der Fall Telekom gezeigt, dass Aktienoptionen völlig falsche Anreize im Rahmen der Managementvergütung mit sich bringen. Das Management wird belohnt, wenn die Aktienkurse steigen. Die Entwicklung der Aktienkurse ist aber– wie sich jetzt wieder einmal zeigt – vor allem von der jeweiligen Finanzmarktentwicklung abhängig als von der individuellen Leistung des Managements. Letztendlich verführen Aktienoptionen als Vergütungsinstrument daher zu einer Casinomentalität – was beim gegenständlichen Telekomfall auch eindrucksvoll bewiesen wurde.
Forderung
Mehr Kontrolle und gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung von Provisionen und Beratungshonoraren
Im Sinne von good Governance braucht es hier mehr Kontrolle und Transparenz bei Provisionen und Beratungshonorare. Künftig sollen daher Provisionen und Beratungshonorare dem Aufsichtsrat gegenüber offengelegt und ab einem Betrag von 10.000 Euro auch der Genehmigung des Aufsichtsrates bedürfen.
Börsennotierte Gesellschaften sowie Unternehmen der öffentlichen Hand sind zudem gesetzlich zu verpflichten, die Aufwendungen für Beratung und Provisionen an Dritte im Anhang des Jahresabschlusses offenzuglegen. Auftragnehmer im öffentlichen Bereich sind im Rahmen der Ausschreibung vertraglich zu verpflichten, Provisionen und Beratungshonorare weitestgehend zu vermeiden. In begründeten Fällen müsse eine Genehmigung durch die Kontrollorgane – etwa Aufsichtsrat – eingeholt werden.
-
|
Mehr

