Jobsuche: Hilfe für Eltern
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Wer Kinder hat und Arbeit sucht, steht oft vor dem Problem: Wie finanziere ich die Kinderbetreuung, während ich mich fortbilde und bewerbe? Seit 1. Mai 2006 gibt es eine Erleichterung für Eltern auf Arbeitsuche: Auf Initiative der AK wurde die Kinderbetreuungs-beihilfe des Arbeitsmarktservice (AMS) neu geregelt. Jetzt ist es für Eltern während der Arbeitsuche leichter, Kinderbetreuungs-beihilfe zu bekommen.
Kinderbetreuungsbeihilfe während der Arbeitssuche
Nun kann man auch dann einen Antrag auf Kinderbetreuungs-beihilfe stellen, wenn man noch kein konkretes Stellenangebot hat. Abhängig vom Familieneinkommen, dem Ausmaß der wöchentlichen Betreuung und den Betreuungskosten können Arbeit suchende Mütter und Väter bis zu 524 Euro Zuschuss pro Monat für einen Betreuungsplatz bekommen. Die Bewilligung wird bis zu sechs Monaten erteilt, danach kann ein neuer Antrag gestellt werden. Die maximale Förderdauer für ein Kind beträgt drei Jahre.
Der Vorteil für Mütter und Väter: Sie bekommen schon während der Arbeitsuche Kinderbetreuungsbeihilfe – und können sich damit eher einen ganztägigen Kinderbetreuungsplatz leisten. Arbeit suchende Eltern haben auf diese Weise bessere Möglichkeiten, einen Vollzeitarbeitsplatz oder einen Teilzeitarbeitsplatz mit einer höheren Stundenanzahl zu suchen. Denn: Wer aus finanziellen Gründen nur einen Halbtagskindergartenplatz nehmen kann, hat oft Nachteile bei der Arbeitsuche. Die Gefahr ist groß, dass man dadurch unfreiwillig nur Teilzeitarbeitsangeboteannehmen kann, die oft auch unterhalb der eigenen Qualifikation liegen – was sich auch negativ auf das Einkommen auswirkt.
Einkommensobergrenze für die Beihilfe
Mit der Kinderbetreuungsbeihilfe wird die Betreuung von Kindern bis 15 Jahre (bei nachgewiesener Behinderung bis 19 Jahre) in Kinderkrippen, Kindergärten, Horten, Kindergruppen oder bei Tagesmüttern und Privatpersonen gefördert. Nicht gefördet wird die Betreuung durch Familienangehörige und Au-Pair-Kräfte. Die Einkommensobergrenze für die Beihilfe beträgt für Alleinerzieher-Innen 2.000 Euro brutto monatlich und für verheiratete oder in Lebensgemeinschaft lebende Personen 2.912 Euro - zusätzlich 244 Euro für jedes weitere Kind.
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