Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen – Schluss mit der Ignoranz von Unternehmen!
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Große Kapital- und Personengesellschaften legen meistens ihre Jahresabschlüsse nicht offen oder missachten die Fristen. Die AK hat knapp 1.120 Unternehmen mit je mehr als 250 Beschäftigten unter die Lupe genommen. Das Ergebnis zeigt: Etwa zwei Drittel der untersuchten Unternehmen haben im Beobachtungszeitraum von drei Jahren die gesetzlichen Offenlegungsvorschriften und -fristen zumindest teilweise ignoriert oder nehmen sie nicht sehr genau. Die AK klagt nun in einem ersten Schritt acht Wiener Unternehmen, weil das nicht als Kavaliersdelikt abgetan werden kann!
2 von 3 Firmen halten sich nicht an Gesetze
Die AK hat in einer Vollerhebung alle AGs, GmbHs und Mischformen mit mehr als 250 Beschäftigten untersucht – insgesamt 1.117 Unternehmen mit zusammen rund 900.000 Beschäftigten: Nur 37 Prozent der großen Unternehmen halten sich in drei aufeinander folgenden Jahren an die gesetzliche Offenlegungspflicht des Jahresabschlusses – 63 Prozent halten sich nicht daran!
Die AK hat in einem ersten Schritt eine UWG-Klage (Klage nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) gegen acht Wiener Unternehmen eingebracht: Hellrein Reinigungsdienst, Julius Meinl am Graben, Bewachungsdienst Dr Siegfried Frisch, Parfümiere Douglas, Marionnaud Parfumeries, Canon Austria, Siwacht; Josef & Theresa Kling. Sie missachten konsequent die gesetzlichen Offenlegungsfristen – sie haben ihren Jahresabschluss bis zu viereinhalb Jahre zu spät eingereicht.
Offenlegungspflicht strenger kontrollieren!
Eine aktuelle AK Studie bei knapp 1.120 großen Unternehmen zeigt, dass zwei von drei Firmen innerhalb von drei Jahren die Offenlegungsvorschriften und Fristen von Jahresabschlüssen nicht sehr ernst nehmen oder sie sogar missachten. Die AK verlangt, dass die Justizministerin die Firmenbuchgerichte zu mehr Kontrollen veranlasst. Außerdem fordert die AK: Rauf mit den Verwaltungsstrafen!
Forderung
1. Verstärkte Kontrolle
Die Justizministerin muss endlich aktiv werden und darf nicht mehr tatenlos zusehen. Sie muss die Firmenbuchgerichte zu einer verstärkten Kontrolle der Offenlegungspflichten anhalten. Der bestehende Strafrahmen ist voll auszuschöpfen.
2. Runter mit der Offenlegungsfrist
Die gesetzliche Offenlegungsfrist muss von neun auf sechs Monate verkürzt werden – auch zur Verbesserung der wirtschaftlichen Transparenz in Krisenzeiten.
3. Rauf mit den Verwaltungsstrafen
Die Verwaltungsstrafen sind zu gering und haben keine Wirkung. Sie müssen auf 7.200 Euro erhöht werden.
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