Bestandteile eines Investitionsantrages
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Der Aufsichtsrat hat in Zusammenhang mit Investitionen eine besonders hohe Verantwortung und wird im Rahmen seiner Tätigkeit immer wieder mit Investitionsanträgen und -plänen konfrontiert. Jedes Aufsichtsratsmitglied muss in der Lage sein, geplante Investitionen im Vorhinein zu beurteilen, weil diese der Zustimmungspflicht unterliegen (§95 Abs 5 AktG, §30j Abs 5 GmbHG).
Hohe Verantwortung des Aufsichtsrats
Die Qualität von Investitionsanträgen ist in der Praxis sehr unterschiedlich. Ein Investitionsantrag – Investitionsplan, Businessplan – sollte bei großen und bedeutenden Investitionen jedenfalls folgende Elemente enthalten.
Elemente des Investitionsantrags
- Ausgangssituation und Beschreibung der Investition Notwendigkeit, Technologie, Kapazität, Standort etc.
- Verantwortliche und Zeitplan Projektverantwortung für Investitionsplanung und Erreichen des Investitionsziels, Projektmitglieder, evtl. externe BeraterInnen, ExpertInnen und Gutachter; Zeitplan, Umsetzungsschritte, Meilensteine, Kommunikation des Projektes.
- Investitionsziel und Strategie Der Aufsichtsrat muss nachvollziehen können, welchen Stellenwert die Investition im Rahmen der strategischen Planung hat und welche Ziele mit der nvestition verfolgt werden.
- Nutzen und Chancen der Investition Investitionen können sowohl einen errechenbaren quantifizierbaren Nutzen (höhere Einnahmen, Kosteneinsparungen) als auch einen nicht quantifizierbaren (zB. rascherer Zugriff auf Informationen, höhere Umweltverträglichkeit) haben. Der nicht quantifizierbare Nutzen fließt zwar nicht in die Investitionsrechnung ein, sollte bei der Entscheidung jedoch ausreichend berücksichtigt werden.
- Risikobewertung Ein Investitionsantrag sollte unbedingt auf sämtliche mit der Investition verbundenen Risken eingehen, diese in Geld bewerten und die Wahrscheinlichkeit des Eintretens beurteilen.
- Marktverhältnisse Marktforschung, Konkurrenzanalyse, Kundenanalyse, Absatzmärkte, konkrete Werbe- und Vertriebsszenarien, Umsetzung am Markt.
- Auswirkungen auf bestehende Einheiten, Betriebsstätten, Strukturen
- Personalplanung Investitionen können gravierende Auswirkungen auf die Beschäftigten haben. Der Investitionsantrag sollte behandeln, wie viele Beschäftigte in welcher Weise betroffen sind, welche Qualifikationsanforderungen sich ändern, ob sich die Arbeitsbedingungen (Arbeitszeiten etc) ändern und ob Neuaufnahmen, Versetzungen und Kündigungen geplant sind.
- Investitionsausgaben Es sollen die Ausgaben für den Planungszeitraum der Investition angegeben werden, wobei eine Differenzierung in einmalige Ausgaben bei Anschaffung (Kaufpreis, Bewilligungskosten etc), laufende Ausgaben (Betriebskosten, Finanzierungskosten etc) und Gesamtkosten sinnvoll ist.
- Einnahmen Hier sollen sowohl zusätzliche Umsätze (Erweiterungsinvestitionen) als auch Kosteneinsparungen (Rationalisierungsinvestitionen) angegeben werden.
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
Sie dient vor allem dazu, verschiedene Investitionsvarianten bzw. Entwicklungsmöglichkeiten (best case, worst und real Szenario; es wird keine Investition getätigt) miteinander zu vergleichen. Dazu müssen Ausgaben und Einnahmen auf den heutigen Tag abgezinst werden (=Barwert, diskontierter Cash Flow). Die Barwertberechnung (=Diskontierung) erfolgt nach finanzmathematischen Berechnungsmethoden mit Diskontierungszinssätzen.
Wichtig: Die Berechnungsmethoden, die getroffenen Annahmen und das Rechenverfahren müssen unbedingt angegeben und erläutert werden. Die Höhe des Diskontierungszinssatzes hat gravierende Auswirkungen auf das Ergebnis, evtl. mit verschiedenen Zinssätzen berechnen lassen. Wurden alle Risken in der Berechnung berücksichtigt? - Finanzierung aus dem erwirtschafteten Cash Flow (Eigenfinanzierung); neues Eigenkapital (Börsegang, neue Gesellschafter); Kreditaufnahme (Fremdkapital), Förderungen), Auswirkungen auf Finanzierungsstruktur.
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