infas 4/2006

infas 4/2006

erschienen am 14.07.2006

INHALT

EUROPARECHT

ENTSCHEIDUNGEN

E 8 Kostenerstattung bei Krankenhausbehandlung in einem anderen EU-Mitgliedstaat

Ein System von Wartelisten ist nicht grundsätzlich unzulässig.

ARBEITSRECHT

ENTSCHEIDUNGEN

A 45 Mischbetrieb – KV Anwendung

In einem Mischbetrieb ist bei der Frage, welcher KV zur Anwendung kommt, das soziale Schutzprinzip und das Prinzip der Tarifeinheit vorrangig gegenüber dem Prinzip der fachli-chen Adäquenz.

A 46 Betriebsratskündigungsschutz bei Betriebsunterbrechung

Wird infolge eines Konkurses ein Betrieb verkauft und vom neuen Betriebsinhaber unter Wahrung der Betriebsidentität weitergeführt, handelt es sich um keine Betriebsstilllegung, die zu einer Beendigung des Betriebsratsmandates führt.

A 47 Entgelt des Hausbesorgers bei Betriebsübergang

Arbeitgeber eines Hausbesorgers im Sinne des Hausbesorgergesetzes ist grundsätzlich der Eigentümer des Hauses, soweit nicht „ausdrücklich“ ein anderer als Vertragspartner auftritt. Wurde das Haus zwar verkauft, die Einverleibung aber noch nicht durchgeführt, so ist die Verfügungsbefugnis über den Betrieb maßgeblich für die Arbeitgebereigenschaft. Diese ist nicht übergegangen, wenn weder nachgewiesen ist, dass die Bestandverhältnisse übergangen sind, noch, dass der einzige „Arbeitnehmer“ – der Hausbesorger – von der Übernahme und den neuen Verfügungsbefugnissen informiert wurde.

A 48 Abmeldung von der Krankenkasse – Erklärungswert

Die Abmeldung von der Gebietskrankenkasse ist eine Wissenserklärung. Die Mitteilung der Abmeldung kann im Einzelfall als Beendigungserklärung aufgefasst werde.

A 49 Fußballtrainer – Austritt wegen Ehrverletzung

Auch wenn sich der Arbeitgeber in der Vergangenheit gegenüber dem Arbeitnehmer einer rüden Ausdruckweise befleißigt hat, muss daraus nicht der Schluss gezogen werden, dass sich der Arbeitnehmer damit abgefunden hätte.

A 50 Berechtigte Entlassung wegen Nebentätigkeit

Das Verschweigen einer gemeinsamen Gesellschaftsbeteiligung mit einem vom Arbeitneh-mer betreuten Kreditkunden der Arbeitgeberin erschütterte deren Vertrauen in den Arbeit-nehmer auch unter Anlegung objektiver Maßstäbe derart, dass ihr die Fortsetzung des Ar-beitsverhältnisses nicht zumutbar war.

A 51 Unterlassungsanspruch wegen Verletzung von Kundenschutzklausel und sit-tenwidrigem Wettbewerbsverstoß

Bei Kundenschutz- und Mandantenschutzklausel handelt es sich um Konkurrenzklauseln nach § 36 AngG. Die bloße Verletzung einer Konkurrenzklausel allein ist für sich nicht sit-tenwidrig und begründet noch keinen Anspruch nach dem UWG. Dieser wird nur dann be-jaht, wenn zur Verletzung weitere, die Sittenwidrigkeit iSd § 1 UWG begründende Umstände hinzukommen.

A 52 Entlassung – unbefugtes Verlassen der Arbeit

Für die Erheblichkeit des pflichtwidrigen Nichteinhaltens der Arbeitszeit bedarf es immer der Voraussetzung, dass der Anlassfall eine gewisse Mindestintensität aufweist.

A 53 Urlaubsverbrauch bei Dienstfreistellung und einvernehmlicher Lösung

Seit dem Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2000 ist im Allgemeinen eine Einschränkung der Urlaubsersatzleistung aus dem Grund, dass dem Arbeitnehmer ein Verbrauch des Urlaubes in der Kündigungsfrist zumutbar gewesen wäre, auch bei einseitiger Dienstfreistellung durch den Arbeitgeber nicht vorgesehen; dies gilt auch bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeits-verhältnisses.

A 54 Auslandsreise während Pflegefreistellung

Liegen die Voraussetzungen des § 16 Abs 1 Z 1 Urlaubsgesetz vor, fehlt es für das vom Arbeitgeber behauptete generelle Verbot von Auslandsreisen bzw für die von ihm postulierte Pflicht, ihn über Reisebewegungen während einer Pflegefreistellung vorweg zu informieren, an einer rechtfertigenden Grundlage.

A 55 Wegzeitvergütung ins Metallgewerbe überlassener Arbeitnehmer

Durch die Überlassung zur längerfristigen Tätigkeit auf ein- und derselben Baustelle wird ein ständiger Arbeitsplatz des Arbeitnehmers und damit ein „ständiger Betrieb“ iSd Wegzeit-regelung des hier maßgebenden Beschäftiger-KVs (Metallgewerbe) begründet. Damit steht aber dem Arbeitnehmer, der während der gesamten zu beurteilenden Zeit am „ständigen Be-trieb“ eingesetzt war, keine Wegzeitvergütung zu.

A 56 Entlassung eines „Vertragsbediensteten“ nach Disziplinarerkenntnis - VBO als Vertragsschablone

Von der betriebsverfassungsrechtlichen Unwirksamkeit einer Disziplinarordnung ist die einzelvertragliche „Restgültigkeit" zu unterscheiden. Mit der Vereinbarung eines bestimmten Verfahrens unterwerfen sich beide Teile des Arbeitsvertrages der Entscheidung eines „Drit-ten" die soweit nicht als sittenwidrig iSd § 879 ABGB anzusehen sei, als nicht in den zweisei-tig zwingenden „Kernbereich" der vorzeitigen Auflösung eingegriffen wird. Es ist daher grundsätzlich zulässig, das Entlassungsrecht mit einem weiten Ermessen einem dafür auch verantwortlichen „Dritten" - der „Disziplinarkommission" – zu übertragen.

A 57 Uni-Ausgliederung - übergeleitete Vertragsbedienstete: VBG geht AZG vor - VBG zwingender Mindeststandard für neue Mitarbeiter

Für die übergeleiteten ehemaligen Vertragsbediensteten der Universitäten gehen die spe-zielleren Regelungen von VBG iVm BDG den sonst anzuwendenden Bestimmungen des Ar-beitszeitgesetzes vor. Auch die in § 24 Abs 9 VBG angeordnete Resolutivbedingung genießt Vorrang vor den sonst zwingenden Bestimmungen des allgemeinen Arbeitsrechts. Das VBG stellt für neue Mitarbeiter einen Mindeststandard dar, der nur in Ausnahmefällen geändert werden kann.

A 58 Betriebliche Pension – Nachschussberechnung, Information über Umstiegsrisi-ko

Der Arbeitgeber hat nach Übertragung keine Nachschussberechnungspflicht; informiert der Arbeitgeber nicht unausgewogen nur über die Vorteile eines Umstiegs, tragen die Pensi-onisten das Risiko, das die Valorisierung der Pensionen von den Veranlagungsergebnissen abhängig ist.

SOZIALRECHT

ENTSCHEIDUNGEN

S 26 Speisen- und Getränkezusteller

Durchgehende oder tageweise Vollversicherung als Dienstnehmer zu prüfen.

S 27 Samstagsaushilfe im Möbelhaus

Geringfügiges Dienstverhältnis bei Aushilfstätigkeit beim Weihnachtsmarkt und Inventur.

S 28 Aerobic-Trainerin

Dienstverhältnis oder freies Dienstverhältnis, aber kein Werkvertrag.

S 29 Kostenerstattung für Potenzmittel bei erektiler Dysfunktion

Kostenübernahme für Potenzmittel kommt in Betracht, wenn die mangelnde Erektionsfä-higkeit zu einem psychischen Leiden führt, das seinerseits die Krankenbehandlung notwendig macht.

S 30 Entziehung einer Pension wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten

Ausdrückliches Verlangen des Pensionsversicherungsträgers auf Heilbehandlung nötig.

S 31 Voraussetzung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten


S 32 Fehlen einer unselbständigen Beschäftigung im Beobachtungszeitraum - § 255 Abs 4 ASVG nicht anwendbar



S 33 Witwenpension für Geschiedene

Lebensgemeinschaft nach Scheidung bedeutet keine Unterhaltsleistung.

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