Dampf machen bei unpünktlichen Zügen

Bei Unpünktlichkeit Geld zurück – Das ist seit 2010 für die JahreskartenbesitzerInnen unter den Bahn-PendlerInnen ein gutes Recht. Aber im Jahr 2010 gab es nur für 400 PendlerInnen in Österreich eine Unpünktlichkeitsentschädigung der Bahn, bei insgesamt 30.000 JahreskartenbesitzerInnen, die allein in der Ostregion nach Wien zur Arbeit pendeln.

„Die Fahrgastrechte der BahnpendlerInnen in Österreich sind einmalig in Europa. Aber in der Umsetzung gibt es Anlaufschwierigkeiten auf Kosten der BahnkundInnen“, sagt AK Präsident Herbert Tumpel. „Die müssen schleunigst weg.“

Anlaufschwierigkeiten auf Kosten der Bahnkunden

So legt etwa die Bahn die Messlatte für die Unpünktlichkeits-entschädigung selbst fest: Sie hat sich 90 Prozent Pünktlichkeit vorgenommen. Dieser Pünktlichkeitsgrad muss höher liegen. 95 Prozent ist die Bahn ihren treuesten Stammkunden, den Bahnpendlern und Pendlerinnen schon schuldig.

Außerdem fordert er eine kundenfreundlichere Berechnung des Pünktlichkeitsgrades: So gehen ausfallende Züge bisher nicht in die Pünktlichkeitsberechnung ein. Und auch Schienenersatz-verkehre werden nicht mitgerechnet. Aber die Pendler und Pendlerinnen empfinden das natürlich auch als Verspätung. Hier muss die Bahn unbedingt nachbessern. Das Recht auf Entschädigung bei Unpünktlichkeit für die Stammkunden der Bahn ist ein gutes Kundenrecht. Es darf kein Papiertiger werden.

Datenübertragung funktioniert nicht reibungslos

Für jeden Monat, in dem der Pünktlichkeitsgrad von 90 Prozent nicht erreicht wurde, gibt es 10 Prozent des Monatspreises zurück. Die Jahreskarten werden von den einzelnen Verkehrsverbünden verkauft. Aber um die entschädigungsberechtigten PendlerInnen über ihren Entschädigungsanspruch zu informieren braucht die Bahn die Daten der PendlerInnen. Diese Datenübertragung funktioniert nicht reibungslos und führt zu Verzögerungen und verärgerten KundInnen.

Auch bei der Information der KundInnen gibt es Nachholbedarf. Kein einziger der acht Verkehrsverbünde im Land, die die Jahreskarten verkaufen, informiert etwa auf seiner Internetseite die JahreskartenkundInnen über die Entschädigungsmöglichkeit. Auch neue KundInnen werden beim Kauf einer Jahreskarte in der Regel nicht über ihre Rechte informiert.

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