Dampf machen bei unpünktlichen Zügen
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Bei Unpünktlichkeit Geld zurück – Das ist seit 2010 für die JahreskartenbesitzerInnen unter den Bahn-PendlerInnen ein gutes Recht. Aber im Jahr 2010 gab es nur für 400 PendlerInnen in Österreich eine Unpünktlichkeitsentschädigung der Bahn, bei insgesamt 30.000 JahreskartenbesitzerInnen, die allein in der Ostregion nach Wien zur Arbeit pendeln.
„Die Fahrgastrechte der BahnpendlerInnen in Österreich sind einmalig in Europa. Aber in der Umsetzung gibt es Anlaufschwierigkeiten auf Kosten der BahnkundInnen“, sagt AK Präsident Herbert Tumpel. „Die müssen schleunigst weg.“
Anlaufschwierigkeiten auf Kosten der Bahnkunden
So legt etwa die Bahn die Messlatte für die Unpünktlichkeits-entschädigung selbst fest: Sie hat sich 90 Prozent Pünktlichkeit vorgenommen. Dieser Pünktlichkeitsgrad muss höher liegen. 95 Prozent ist die Bahn ihren treuesten Stammkunden, den Bahnpendlern und Pendlerinnen schon schuldig.
Außerdem fordert er eine kundenfreundlichere Berechnung des Pünktlichkeitsgrades: So gehen ausfallende Züge bisher nicht in die Pünktlichkeitsberechnung ein. Und auch Schienenersatz-verkehre werden nicht mitgerechnet. Aber die Pendler und Pendlerinnen empfinden das natürlich auch als Verspätung. Hier muss die Bahn unbedingt nachbessern. Das Recht auf Entschädigung bei Unpünktlichkeit für die Stammkunden der Bahn ist ein gutes Kundenrecht. Es darf kein Papiertiger werden.
Datenübertragung funktioniert nicht reibungslos
Für jeden Monat, in dem der Pünktlichkeitsgrad von 90 Prozent nicht erreicht wurde, gibt es 10 Prozent des Monatspreises zurück. Die Jahreskarten werden von den einzelnen Verkehrsverbünden verkauft. Aber um die entschädigungsberechtigten PendlerInnen über ihren Entschädigungsanspruch zu informieren braucht die Bahn die Daten der PendlerInnen. Diese Datenübertragung funktioniert nicht reibungslos und führt zu Verzögerungen und verärgerten KundInnen.
Auch bei der Information der KundInnen gibt es Nachholbedarf. Kein einziger der acht Verkehrsverbünde im Land, die die Jahreskarten verkaufen, informiert etwa auf seiner Internetseite die JahreskartenkundInnen über die Entschädigungsmöglichkeit. Auch neue KundInnen werden beim Kauf einer Jahreskarte in der Regel nicht über ihre Rechte informiert.
Tipp
Die AK-Tipps, damit JahreskartenbesitzerInnen zu Ihrem Recht kommen
1. Bei Unpünktlichkeit Geld zurück: Das gibt es, wenn Sie mit einer nicht übertragbaren Jahreskarte mit Foto unterwegs sind. Sie bekommen mindestens zehn Prozent des Monatswertes einer Jahreskarte als Entschädigung, wenn das Eisenbahnunternehmen den Pünktlichkeitsgrad von derzeit 90 Prozent in mindestens eine Monat nicht erreicht.
2. Die Bahn informiert Sie jedenfalls automatisch ob Ihnen eine solche Entschädigung zusteht oder nicht. Und zwar immer dann, wenn Ihre Jahreskarte abläuft.
3. Hier finden Sie zusätzlich Hilfe: Informationen im ÖBB Call Center oder bei Bahnhöfen mit persönlichem Ticketverkauf bekommen Sie zu folgenden Fragen:
- ich habe kein Verständigungsschreiben erhalten;
- ich habe meine PIN oder mein Verständigungsschreiben verloren
- ich möchte meine Angaben zur Zugverbindungen oder meine Kontonummer bei den ÖBB ändern und kann das im Internet nicht tun.
ÖBB Call Center 05 1717
4. Da die Wiener Linien im Auftrag des Verkehrsverbundes Ostregion die Jahreskarten verwalten, können Sie sich auch an die Wiener Linien wenden, wenn folgende Fragen auftauchen:
- die Bahn teilt mit, dass meine Jahreskartendaten noch nicht bei ihr eingelangt sind
- ich möchte meine Adresse, den Namen, den Geltungsbereich oder den Geltungszeitraum meiner Jahreskarte, die Zahlungsweise, Bankangaben für die Abbuchung meiner Jahreskarte ändern.
Wiener Linien: Tel: 01-7909-115 E Mail: tarif@wienerlinien.at
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