Elternteilzeit - gutes Instrument für den Wiedereinstieg, aber bessere Umsetzung nötig
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„In der Elternteilzeit steckt großes Potential für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, für den raschen Wiedereinstieg von Frauen und eine von Anfang an intensive Beziehung der Väter zu ihren Kindern. Die Stolpersteine für Eltern auf dem Weg zur Elternteilzeit gehören daher dringend aus dem Weg geräumt“, sagt Christoph Klein, Bereichsleiter Soziales der AK.
Beschäftigte schätzen Elternteilzeit
Eine neue Studie des Österreichischen Instituts für Familien-forschung (ÖIF) im Auftrag der Arbeiterkammer zeigt, dass Beschäftigte die Elternteilzeit sehr schätzen und dass die Elternteilzeit durch eine frühe Berufsrückkehr mit einer an die Kinderbetreuung angepassten Arbeitszeit einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt des Arbeitsplatzes von Müttern und zur stärkeren Beteiligung der Väter an der Kinderbetreuung leistet.
Nachteile im Job
Aber die Studie zeigt auch: Wer Elternteilzeit in Anspruch nehmen will muss oft mit beruflichen Nachteilen kämpfen und leidet unter einer Verschlechterung des Arbeitsklimas. „Gibt es Schwierigkeiten mit der Elternteilzeit, bedeutet das für Frauen oft das Aus für den erwünschten frühen Wiedereinstieg in den Beruf, während Männer dann meist auf die Elternteilzeit und damit auf die angestrebte partnerschaftliche Teilung der Kinderbetreuung verzichten“, sagt Ingrid Moritz, Leiterin der Abteilung Frauen und Familie der AK.
Früher Wiedereinstieg
Elternteilzeit ermöglicht den frühen Wiedereinstieg in den Beruf: Bei jenen, die die Elternteilzeit nützen, beginnt rund ein Drittel der Frauen bereits im ersten Lebensjahr des Kindes mit der Eltern-teilzeit, bis zum 2. Geburtstag des Kindes – Ende der kündigungs-geschützten Karenz und damit Lostag für den Erhalt des Arbeitsplatzes! –haben satte 84 Prozent die Elternteilzeit angetreten. Umgekehrt: Mehr als die Hälfte der Frauen, die Elternteilzeit nicht verwirklichen konnten, kehrten deshalb erst ungewollt spät in den Beruf zurück.
Schwierigkeiten bei der Durchsetzung
Von jenen Eltern, die es geschafft haben, Elternteilzeit in Anspruch zu nehmen, waren 15 Prozent auf die Unterstützung von AK, Gewerkschaft oder Betriebsrat angewiesen, 1 Prozent musste deswegen ein Gerichtsverfahren über sich ergehen lassen, bei 84 Prozent führten bloße Gespräche mit dem Arbeitgeber zu einer gütlichen Einigung. Immerhin profitieren auch die Betriebe, und zwar durch den Erhalt ihrer – meist mittel bis hoch qualifizierten – Fachkräfte: 68 Prozent der Mütter und 47 Prozent der Väter in Elternteilzeit sehen es als Auswirkung der Elternteilzeit, dass sie beim bisherigen Arbeitgeber weiter arbeiten können.
Verschlechterung des Arbeitsklimas
Dennoch bleiben die Eltern in Elternteilzeit von Problemen nicht verschont: 70 Prozent der Frauen und die Hälfte der Männer, die Elternteilzeit nutzen, geben an, deshalb berufliche Schwierigkeiten zu haben. Am häufigsten genannt: Nachteile im beruflichen Fortkommen, Versetzung in schlechtere Tätigkeit und Verschlech-terung des Arbeitsklimas. Auf Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Elternteilzeit reagieren Frauen anders als Männer: Männer verzichten auf Elternteilzeit, Frauen verzichten auf den Job.
Recht auf Elternteilzeit für alle!
1. Die Betriebe müssen die Wünsche nach Elternteilzeit respektieren und sich um gemeinsame, konstruktive Lösungen bemühen. Kinder zu kriegen ist kein Luxus, sondern essentiell für den Erhalt der Gesellschaft, des Sozialstaats und des Wirtschafts-standortes. Für ein so wichtiges Instrument für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss die Wirtschaft Mitverantwortung über-nehmen. Insbesondere auch für die Inanspruchnahme durch Väter müssen die Unternehmen offener werden. Dafür sollten auch Beratungsangebote für die Betriebe bereit gestellt werden. 2. Ein Recht auf Elternteilzeit für alle, unabhängig von der Betriebsgröße und der Dauer der Beschäftigung im Betrieb.
3. Damit die Elternteilzeit auch für gut qualifizierte Mütter und Väter in der betrieblichen Praxis funktionieren kann, ist notwendig, dass zur mit einem Geldbetrag fixierten Zuverdienstgrenze zum Kinderbetreuungsgeld die Wahlmöglichkeit einer Arbeitszeitgrenze hinzu kommt, sodass neben dem Kindergeldbezug bis zu 24 Wochenstunden unabhängig vom Einkommen gearbeitet werden kann. 4. Im Streitfall vor Gericht sollen Eltern bis zum Urteil die Elternteilzeit, die zur Kinderbetreuung nötig ist, anwenden dürfen.
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