Hauptbinnenwasserstraßen

Vorliegender Entwurf ist die nationale Umsetzung eines Abkommens der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen. Es regelt die technischen und betrieblichen Anforderungen an Wasserstraßen.

Es werden Mindestbreiten, -tiefen und -durchfahrtshöhen festgelegt. An diesen haben sich Neubauten zu halten. Bestehende Wasserstraßen sollten, im Falle ihrer Modernisierung, entsprechend angepasst werden.

Seitens der Bundesarbeitskammer wird grundsätzlich festgehalten, dass
  • weitere Maßnahmen (wie die Berücksichtigung der externen Kosten) erforderlich sind,
  • das Abkommen auf der schiffbaulichen Seite wenig innovativ ist,
  • der Aus- und Neubau nach nachhaltigen Kriterien zu erfolgen hat und
  • die „Liste der Binnenwasserstraßen“ mit den Natura 2000 Gebieten nicht kompatibel ist.
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