AK-Stellungnahme zu Handel und Kinderarbeit
23.06.2010
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Die Bundesarbeitskammer (AK) begrüßt den Vorstoß der EU bei Kinderarbeit aktiver gegen Verstöße vorgehen zu wollen.
In erster Linie ist es der AK ein Anliegen, sich gegen den ausschließlich anreizorientierten Ansatz in der Handelspolitik auszusprechen. Daher ist auf „trade measures“ und nicht „trade incentives“ abzustellen.
Die AK setzt sich für die Prüfung einer Liste, die Waren und Dienstleistungen anführt, die insbesondere unter Anwendung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (ILO-Konvention 182) hergestellt wurden, ein. Jedenfalls ist aus unserer Sicht als letzte Konsequenz bei Verstößen auch ein Importverbot gerechtfertigt.
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