Gruppenklagen rasch einführen!
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Die Musterverfahren bei Meinl European Land (MEL) zeigen: Die Anlageberater kamen ihren gesetzlichen Aufklärungspflichten nicht nach. Sie haften für Anlegerschäden. Hingegen zeigt die Praxis, dass viele Anleger trotzdem ihre Ansprüche nicht durchsetzen können, weil sie Musterverfahren abwarten wollen, aber inzwischen ihre Ansprüche verjähren, bis endlich Entscheidungen vorliegen. Daher fordert die AK dringend die Einführung von Gruppenklagen.
Musterprozesse erfülen oft ihren Zweck nicht
Trotz der Erfolge bei den Musterverfahren erfüllen die Musterprozesse bei den Anlegerprozessen nicht ihren Zweck. Bei Massenschäden – wie derzeit aufgrund der vielen Finanzskandale – dauern die Verfahren aufgrund der vielen Einzelklagen lange. So konnte bei keinem der Musterverfahren eine rechtskräftige, oberstgerichtliche Entscheidung vor Ablauf der Verjährungsfrist erzielt werden. Das führt dazu, dass die Ansprüche vieler Anleger, die auf den Ausgang der Musterverfahren warten wollten, um ihre eigenen Prozessaussichten besser einschätzen zu können, verjährt sind, sofern sie nicht von dem von der AK ausverhandelten Vergleich erfasst wurden.
Gruppenklagen: viele Vorteile
Daher sind Gruppenklagen nötig, so wie sie im Regierungsübereinkommen vereinbart sind. Trotz wiederholter Forderungen wurden sie aber noch nicht umgesetzt. In den AK Musterverfahren hat sich gezeigt, dass sich in allen Verfahren die gleichen Rechtsfragen und Themen stellen. Es wäre daher wesentlich zeit- aber auch kostensparender, wenn sich nur ein oder einige wenige Richter und nicht eine Vielzahl von Richtern mit dem komplexen allgemeinen Sachverhalt, den umfangreichen Sachverständigengutachten und den anspruchsvollen Rechtsfragen auseinandersetzen müssten. Mit der Gruppenklage würden nicht nur der Zugang zum Recht und die Rechtsdurchsetzung verbessert, sondern auch die Gerichte spürbar entlastet werden.
MEL: Vergleich für Kleinanleger
Damit die Kleinanleger nicht um ihre Ansprüche umfallen, hat die AK im Sommer 2010 mit der Meinl Bank einen Vergleich ausverhandelt. 3.600 AK Mitglieder haben aus diesem Vergleich Entschädigungszahlungen von insgesamt 13 Millionen Euro erhalten.
Vom Vergleich erfasst waren alle AK-Mitglieder, die sich bis zum Vergleichsabschluss an die AK gewandt haben, und zwar bis zu einem Investitionsbetrag von 60.000 Euro bzw. 30.000 Euro. Generell nicht erfasst vom Vergleich waren Anleger, die die MEL-Zertifikate über andere Banken, etwa über ihre Hausbank gekauft haben und nicht über die Meinl Bank.
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