Grundqualifikationsprüfung

Grundqualifikation zusätzlich zum Führerschein

Gemäß EG-Richtlinie 2003/59/EG müssen Lkw- und BuslenkerInnen in allen EU-Mitgliedstaaten, die ab dem 10.09.2008 den Führerschein der Klasse D (Bus), bzw ab dem 10.09.2009 den Führerschein der Klassen C1 oder C (Lkw) erwerben und entsprechende Kraftfahrzeuge gewerblich lenken wollen, zusätzlich zu ihrem Führerschein eine Grundqualifikation nachweisen.

Die Prüfung muss spätestens sechs Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin angemeldet werden. Es sind mindestens vier Prüfungstermine im Jahr vorgesehen.

Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zum Downloaden und Bestellen (Verkehr & Infrastruktur 34).

35-stündige Weiterbildung alle 5 Jahre

Danach müssen alle fünf Jahre die Kenntnisse durch eine 35-stündige Weiterbildung aufgefrischt werden. Die Umsetzung dieser EG-Richtlinie erfolgte 2006 in Österreich durch das Güter-beförderungsgesetz, das Gelegenheitsverkehrsgesetz, das Kraftfahrliniengesetz und das Führerscheingesetz.

Für alle LenkerInnen, die ihren Führerschein nach den genannten Daten erworben haben, kann diese Grundqualifikation über eine Prüfung bei einem der neun Landeshauptleute erlangt werden, alle die vor den genannten Daten die Führerscheinprüfung abgelegt haben, müssen lediglich – bis 10.9.2013 BuslenkerInnen, bis 10.9.2014 Lkw-LenkerInnen – eine 35-stündige Weiterbildung absolviert haben.

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