Nach dem Krankenstand beim AMS zurückmelden

Sie sind arbeitslos und sind krank geworden. Den Krankenstand haben Sie dem AMS bekannt gegeben und ab dem 4. Tag des Krankenstandes erhalten Sie von der Gebietskrankenkasse grundsätzlich Krankengeld in Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes. Während des Krankenstandes gibt es keine Vermittlungsaktivitäten oder ähnliches durch das AMS und sind auch die Vereinbarungen im Rahmen der Eigeninitiative nicht einzuhalten.

Wenn Sie wieder gesund sind, sollten Sie folgendes beachten: Nach dem Krankenstand ist es wichtig, das AMS von der Arbeitsfähigkeit in Kenntnis zu setzen.

Das müssen Sie auch dann machen, wenn die Gebiets-Krankenkasse Ihnen zusichert, Sie elektronisch wieder gesund zu melden.

Wenn Sie die Meldung versäumen, kanns teuer werden

Viele Anfragen von Arbeitslosen bei der Arbeiterkammer zeigen: Wer sich bei der Wiener Gebietskrankenkasse nach dem Krankengeldbezug wieder abmeldet, wird dort zu Recht informiert, dass eine elektronische Gesundmeldung durch die Gebietskrankenkasse erfolgt (und daher kein „rosa Zettel“ mehr ausgestellt wird). Doch nicht alle wissen, dass trotzdem eine Rückmeldung beim AMS erforderlich ist. So mancher hat durch diesen Irrtum schon Geld verloren.

Denn wenn Sie die Rückmeldung beim AMS versäumen, kanns teuer werden: Dauert der Krankenstand nicht länger als 62 Tage, dann reicht für die Geltendmachung des zuvor bezogenen Leistungsbezuges die Rückmeldung aus dem Krankenstand bei der regionalen Geschäftsstelle. Bei länger dauerndem Krankenstand, muss für die Geltendmachung ein neuer Antrag gestellt werden.

  • Drucken Weiterleiten | Mehr

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

1 + 2 =
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.