Gefördert Wohnen: Das ist neu

Gute Nachrichten für Wienerinnen und Wiener: Sie kommen jetzt leichter zu geförderten eigenen vier Wänden. Die Einkommens-Grenzen für Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser wurden erhöht und sind nun einheitlich geregelt. Die Einkommensgrenzen sind gestaffelt nach der Anzahl der Personen im Haushalt.

Für geförderte Genossenschafts- und Gemeindewohnungen liegt nun die neue Netto-Einkommensgrenze für eine Person bei 39.240 Euro im Jahr, für zwei Personen bei 58.480 Euro jährlich.

Wer in eine geförderte Eigentumswohnung, in ein Haus oder Kleingartenwohnhaus übersiedeln möchte, hat eine Netto-Einkommensgrenze von 44.850 Euro, für zwei Personen gilt eine Netto-Einkommensgrenze von 66.830 Euro.

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