Freihandelsabkommen EU - Kanada
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Die dritte Verhandlungsrunde über ein Wirtschafts- und Freihandelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada wurde Anfang Mai beendet. Die nächsten Runden (Juli, Oktober) sind in Vorbereitung. Es gibt noch einige Themen, bei denen es zwischen den beiden Handelspartnern Meinungsunterschiede gibt. Indes regt sich zunehmend Widerstand von Gewerkschaftsseite zu dem geplanten Abkommen.
Die letzte Verhandlungsrunde zwischen EU und Kanada Ende April war geprägt von der „europäischen Aschewolke“ und wurde größtenteils über Videokonferenzen durchgeführt. Trotz unterschiedlicher Auffassung bei einigen Themen sind die VerhandlerInnen zuversichtlich ein Abkommen abzuschließen. Zu wichtig scheint der Wirtschaftsraum des jeweils „anderen“ zur Erschließung neuer Märkte und für die EU zur Umsetzung der Global Europe Strategie.
Entsendung von Arbeitskräften
Besonders sensibel ist aus ArbeitnehmerInnensicht der Bereich, insbesondere die Höchstdauer der vorübergehenden Entsendung von Arbeitskräften zur Erbringung einer Dienstleistung im anderen Vertragsstaat. Die Verhandler haben sich hier vorerst auf die in internationalen Abkommen üblichen fünf Kategorien geeinigt. Wenn dies so bleibt, sind weitere – von Kanada gewünschte Kategorien – von der Liste. Dies wird seitens der ArbeiternehmerInnenvertretung begrüßt. Aber dies ist noch offen. Einen weiteren Kompromiss gibt es bei der Aufenthaltsdauer von Intracorporate Trainees von „mindestens 3 Jahren“. Dies ist insofern kritisch zu bewerten, da „mindestens“ auch eine Ausweitung auf 5 Jahre bedeuten könnte, womit automatisch ein Aufenthaltstitel in der EU gewährt werden kann. Da Kanada bei der Entsendung von Arbeitskräften zur Dienstleistungserbringung auf eine Mindestaufenthaltsdauer von 5 Jahren drängt, kann dies auch Präzendenwirkung für andere Kategorien bedeuten.
Unterschiedliche Zugänge im Dienstleistungsbereich
Auch im Dienstleistungsbereich selbst gibt es ganz unterschiedliche Zugänge: Voraussetzung für Kanada ist ein sogenannter „negativ list approach“. Dies bedeutet, im Abkommen werden nur einzelne Bereiche ausgenommen (zB Gesundheitsvorsorge), die vom Abkommen explizit nicht betroffen sind – alle anderen Dienstleistungsbereiche fallen unter dieses Abkommen. Die EU hingegen strebt einen sogenannten „positiv list approach“ an, also genau den umgekehrten Ansatz, was auch von ArbeitnehmerInnenseite unterstützt wird. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon fallen im Übrigen auch ausländische Direktinvestitionen in den Kompetenzbereich der EU. Für die ArbeitnehmerInnenvertretung ist es daher immens wichtig, das Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung auch auf alle Investitionen anzuwenden und sozialpolitische Kernelemente zu verwirklichen. Beim Thema des Investitionsschutzes allerdings hat die Europäische Kommission kein Mandat. Hier ist sie auf die Mitgliedsstaaten angewiesen.
Gewerkschaften stemmen sich gegen das Freihandelsabkommen
Sowohl im Dienstleistungsbereich wie im öffentliche Beschaffungswesen setzt sich die AK gegen Verhandlungen im Rahmen eines bilateralen Freihandelabkommens ein. Auch seitens der Gewerkschaften formiert sich besonders in diesen Bereichen Widerstand gegen das geplante Freihandelsabkommen. Um mehr Transparenz in die Verhandlungen zu bringen, sind der Verhandlungsentwurf zu diesem Abkommen (Stand Jänner 2010) sowie Analysen dazu auf der Homepage www.tradejustice.ca abrufbar. Es gab zwar für die Verhandlungen im April einen neuen Textentwurf, der sich aber in den wesentlichen Punkten nicht von dem Verhandlungsentwurf im Jänner unterschieden hat. Besonders umstritten ist aus Sicht der Gewerkschaften der Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens.
Kein Abkommen, das Kommunen verwehrt, spezifische örtliche oder ethische Beschaffungsrichtlinien anzuwenden
Damit könnte die Souveränität der einzelnen Kommunen erheblich geschwächt werden, insbesondere bei der Anwendung von spezifisch örtlichen oder sozial und ökologisch ausgerichteten Beschaffungsrichtlinien, da auch private Firmen Zugang zu Ausschreibungen hätten. Damit würden kanadische Kommunen – so die Kritik der kanadischen Gewerkschaften – ein für sie essentielles Instrument zum Schutz der Umwelt, zur sozialen Gestaltung von Aufträgen und zur Schaffung von Arbeitsplätzen verlieren.
Diese Sorgen sind nicht ganz unbegründet, da einige Bereiche in der Europäischen Union bereits um einiges weiter liberalisiert sind als in Kanada (zB Postund Telekommunikations-Wesen). Auch im Finanzdienstleistungsbereich ist die Europäische Kommission ambitionierter als Kanada. Wichtig ist es daher in jedem Fall alle öffentlichen Dienstleistungen (zB Wasser, Bildung, Energie, Gesundheitsvorsorge) aus diesem Abkommen herauszuhalten. Ebenso wenig darf es im Finanzdienstleistungsbereich zu Ausweitungen gegenüber bisheriger Freihandelsabkommen kommen.
Wichtig wäre es für die Gewerkschaften zudem eine Steuer auf Finanztransaktionen im Rahmen eines Abkommens zu unterstützen. Dafür gibt es in Europa selbst immer mehr BefürworterInnen. Auch die Regierungschefs und FinanzministerInnen – derzeit allen voran Deutschland – drängen auf die Einführung dieser Steuer. Aber für die kanadische Regierung ist dies kein Thema. Stattdesen hat der kanadische Finanzminister Jim Flaherty für den G20-Gipfel Ende Juni in Toronto einen anderen Vorschlag gemacht:
Die Banken sollen stattdessen einen Kapitalpuffer für schlechte Zeiten anlegen – ähnlich dem kanadischen System eines “embedded contingent capital” also einem “eingebetteten bedingten Kapital”. Damit würden Banken Wertpapiere verkaufen und sich damit einen Kapitalpuffer für schlechte Zeiten verschaffen. Wenn die Banken in Schwierigkeiten geraten, werden diese Wertpapiere (zB Anleihen) in Aktien – also haftendes Eigenkapital – umgewandelt und notfalls zur Krisenbewältigung eingesetzt. Bei Pleitegefahr müssten also nicht wie bisher der Staat und damit die SteuerbürgerInnen zahlen, sondern die AktionärInnen und GläubigerInnen. Davon verspricht sich Kanada mehr Disziplin im Finanzsektor und die Vermeidung von Fehlanreizen. Zudem stärkt dieses Modell die finanzielle Basis der Banken.
Wie geht es weiter
Die nächsten Verhandlungsrunden sind für den 18.–22. Oktober in Ottawa vorgesehen, weitere für Jänner und April 2011 geplant. Da das Nachhaltigkeitskapitel in der derzeitigen Runde nicht verhandelt wurde, gehen wir davon aus, dass dies im Juli auf der Tagesordnung stehen wird. Für den Oktobertermin sollen die Kapitel Dienstleistungen, Investitionen und öffentliches Beschaffungswesen im Zentrum der Verhandlungen stehen.
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