Keine Verschlechterungen für Frauen durch vorzeitige Anhebung des Pensionsalters!
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Gleichstellung am Arbeitsmarkt
Die AK spricht sich gegen die von den ÖVP-Teilorganisationen geforderte Anhebung des Frauenpensionsalters ab 2014 aus. Das würde zu einem deutlichen Anstieg der Frauen-Arbeitslosigkeit führen. Das zeigen auch AMS Prognosen.
Anstatt über neue Verschlechterungen für Frauen im Pensions-Recht zu diskutieren, soll endlich alles für die Gleichstellung am Arbeitsmarkt unternommen werden, verlangt die AK den Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten oder etwa Frauenförderpläne in den Betrieben, um die Einkommensschere zu schließen.
Beschäftigungsfähigkeit erhalten
Es muss jetzt bei den Betrieben und Arbeitsbedingungen angesetzt werden, um die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten, sagt die AK. Leider haben es ältere ArbeitnehmerInnen besonders schwer, ihren Arbeitsplatz zu halten oder wieder eine neue Stelle zu finden. Bereits jetzt besteht aufgrund der EuGH-Judikatur kein Hemmnis mehr für Frauen, über das Regelpensionsalter von 60 Jahren beschäftigt zu werden. Der EuGH hat eine Kündigung mit Erreichen des Pensionsalters als Geschlechterdiskriminierung entschieden.
Das faktische Pensionsalter der Frauen wird bereits durch die vergangenen Reformen schrittweise angehoben. So kommt es in den nächsten Jahren zu einem späteren Pensionsantritt bei Frauen. Anstatt über Benachteiligungen für Frauen durch eine vorzeitige Anhebung des Pensionsalters zu diskutieren, sollen endlich Anstrengungen für eine Gleichstellung am Arbeitsmarkt und zur Unterstützung der Erwerbsbeteiligung von Frauen unternommen werden. Das ist auch der beste Garant für eine gute Absicherung im Alter. Dazu braucht es:
Forderung
1. Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten und Pflege und Förderung der partnerschaftlichen Teilung von Betreuungspflichten
2. Chancen auf berufliche Neuorientierung für Beschäftigte in prekären Jobs
3. Frauenförderpläne in Betrieben zum Schließen der Einkommensschere
4. Anreizmodelle, um die Beschäftigungsmöglichkeiten im Alter und in den verschiedenen Berufen zu gewährleisten zum Beispiel durch ein Experience Rating
5. Bessere Absicherung bei Arbeitslosigkeit durch Streichung der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe.
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