Festplattenabgabe: AK fordert Gesetzesänderung

Im Streit um die so genannte Festplattenabgabe gibt es ein weiteres Urteil: Das Oberlandesgericht Wien hat bestätigt, dass diese Abgabe, die von den Händlern bezahlt werden muss – und an die Konsumenten weitergereicht wird – nicht rechtens ist. Die Austro Mechana kündigte an, nun vor den Obersten Gerichtshof zu ziehen.

Die Arbeiterkammer Wien (AK) kritisiert in diesem Zusammenhang das Verwertungsgesellschaftengesetz und sein Tarifbildungssystem. Das derzeitige Tarifbildungssystem sei ungerecht, so die AK. Ob ein Produkt überhaupt mit einer Abgabe belastet werden darf oder ob das Entgelt angemessen ist, kann nur durch langwierige Verfahren geklärt werden, in denen KonsumentInnen keine Parteistellung haben.

„Aus konsumentenpolitischer Sicht ist dieser Tariffestsetzungs-mechanismus untragbar“, so AK Direktor Werner Muhm: „Die, die am Ende zahlen, sind in dem Preisbildungssystem nicht vertreten.“ Und das, obwohl der autonome Tarif quasi eine gesetzliche Abgabe ist und durch eine Monopolgesellschaft festgelegt und eingehoben wird. Hier fehlt es jedenfalls an staatlicher Regulierung, wie sie in anderen Bereichen – Telekom und Strom – auch vorgesehen ist.

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