EU-Batterienrichtlinie
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Die EU-Batterienrichtlinie erfordert die Anpassung der bislang in Österreich geltenden Vorschriften.
Umsetzung gut organisiert
Dazu ist eindeutig positiv hervorzuheben, wie das BMLFUW den Umsetzungsprozeß in Österreich organisiert hat. Begrüßt wird auch, daß sich die Umsetzung der EU-Batterienrichtlinie eng am Regelungskonzept zur Umsetzung der Elektroaltgeräterichtlinie orientiert.
Dichte der Sammelstellen sollte bestehen bleiben
Da der Handel uneingeschränkt verpflichtet ist, unentgeltlich 0:1-zurückzunehmnen, sollte sich auch an der Dichte der Sammelstellen nichts ändern. Zudem sollte diese Sammlung – trotz des gebotenen Wettbewerbs der Systeme - ein einheitliches Erscheidungsbild gegenüber dem Konsumenten bekommen.
Verpackungsverordnung reformieren!
Aus gegebenem Anlaß erinnert die Bundesarbeitskammer daran, daß in weitere Folge auch die Verpackungsverordnung nach dem bewährten Modell der Elektroaltgeräteverordnung reformiert werden sollte.
- Systeme sind zuständig für die gesamte, von allen Marktteilnehmern in Verkehr gesetzte Verpackungsmenge (Trittbrettfahrerproblem)
- Die Genehmigung als Sammel-/Verwertungssystem setzt zwingend eine „Erklärung der Landesabfallbehörde über die Abstimmung mit den Kommunen“ voraus
- Registrierungsverpflichtung aller verpflichteten Unternehmen (Maßnahme gegen Trittbrettfahrer);
- Systeme müssen sich verpflichtend an einer „Unabhängigen Stelle“ beteiligen;
- Systeme sind im Verhältnis ihrer Marktanteile zur Abholung verpflichtet bzw berechtigt;
- Ggfs vorübergehende Erleichterungen für neu am Markt auftretenden Sammelsysteme;
- Maßnahmen zur Öffnung der Gewerbesammlung (+ insb Modul 7)
- Maßnahmen zur Förderung ökologisch vorteilhafter Getränkeverpackungen und gegen Littering
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