Erfolg gegen MEL-Anlageberater
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Anlageberater haften
Ausreden helfen nicht: Anlageberater, die nicht über die Risiken aufgeklärt haben, haften für den Schaden der Anleger. Zwei Urteile des Obersten Gerichtshofes (OGH) geben in diesem Punkt erneut der AK Recht, die die Musterverfahren angestrengt hatte. Selbst die Behauptung des Anlageberaters, der Schaden sei aus Kursmanipulationen entstanden, für die er nichts könne, hilft ihm nicht. Damit muss erneut ein Anlageberater den Schaden mit Meinl European Land-Zertifikaten ersetzen. Damit sind von zwölf Musterverfahren der AK jetzt zwei durch den OGH entschieden, in fünf gab es einen Vergleich, fünf sind noch anhängig. Der Vergleich mit der Meinl Bank selbst brachte für 3.600 AK Mitglieder insgesamt 13 Millionen Euro.
Tausende Euro retour
In einem der beiden Fälle muss EFS dem Anleger-Ehepaar den gesamten entstandenen Schaden von 12.283,05 Euro bezahlen.
Im zweiten Fall muss EFS zwei Drittel der Zertifikate gegen Rückzahlung des Kaufpreises von 16.563,63 Euro zurücknehmen. Die Anlegerin trifft ein Mitverschulden von einem Drittel. Der OGH erachtete ein Mitverschulden von einem Drittel als vertretbar, wenn eine unerfahrene Anlegerin mit akademischer Bildung die Formulare mit den darin enthaltenen Risikohinweisen ungelesen unterschrieben hat. Selbst dann, wenn ihr der Berater erklärt hat, sie müsse das nicht lesen, es sei ohnedies alles besprochen worden und sie sich darauf verlassen hat.
Unerfahrene Anleger verlassen sich auf Berater
Nach Ansicht der AK berücksichtigt die Entscheidung nicht, dass sich unerfahrene Anleger immer auf die Zusicherungen des Beraters verlassen, und zwar unabhängig davon, welche Bildung sie haben und ob sie den Vertrag gelesen haben. Eine, wenn auch nur teilweise Entlassung der Berater aus der Haftung zu Lasten unerfahrener Anleger ist bei Verletzung der Beratungspflichten das falsche Signal an die Berater, die für die Anlageberatung immerhin Provisionen bekommen.
"Mitverschulden": Anleger müssen Verfahrenskosten zahlen
Für Anleger bedeutet das: Bei Mitverschulden müssen sie einen Teil der Verfahrenskosten selbst tragen, der ihnen den erstrittenen Betrag ziemlich auffrisst. So würden im Anlassfall von 16.563,63 Euro nach Abzug der Verfahrenskosten nur mehr 3.582,41 Euro übrigbleiben – das dann, wenn es kein Musterverfahren wäre oder auch, wenn keine Rechtschutzversicherung einspringen würde.
Meinl European Land: Was bisher geschah
Die AK hatte insgesamt sechs Musterklagen gegen die EFS, vier gegen die OVB und zwei gegen die Meinl Success Finanz AG als Anlageberater eingebracht, zwei davon sind nunmehr durch den Obersten Gerichtshof rechtskräftig entschieden worden. Ein Verfahren gegen die EFS ist noch beim Obersten Gerichtshof anhängig, drei Verfahren gegen die EFS sind mittlerweile vergleichsweise erledigt. Die vier Musterverfahren gegen die OVB sind noch anhängig, davon drei in der ersten Instanz, eines in der zweiten Instanz. Die zwei Musterverfahren gegen die Meinl Success wurden im Rahmen des mit der Meinl Bank im Sommer 2010 ausverhandelten Vergleich über 13 Millionen Euro für über 3.600 Anleger erledigt.
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