Einlagensicherung
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Sparer wollen, dass ihre Spareinlagen sicher sind – auch, wenn eine Bank in Konkurs geht oder zahlungsunfähig wird.
Jedes Kreditinstitut, das in Österreich Einlagen entgegen nimmt, muss die Einlagen sicherstellen und einer so genannten „Einlagensicherung“ im Rahmen des jeweiligen Fachverbandes angehören.
Höhe der abgesicherten Einlage
Das Sparbuch ist mit 100.000 Euro pro Kunde und Bank abgesichert.
Diese Einlagen sind gesichert:
1. Sparbücher (täglich fällige Sparbücher, Prämien-, Kapitalsparbücher usw)
2. Guthaben auf Konten (Girokonto, Festgeldkonto, Sparcards)
3. Bausparverträge bei österreichischen Instituten unterliegen ebenfalls der österreichischen Einlagensicherung.
- Einlagensicherung der Banken und Bankiers GmbH
- Sparkassen-Haftungs AG
- Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung reg GenmbH
- Schultze-Delitzsch-Haftungsgen. reg. GenmbH (Volksbanken)
- Hypo-Haftungs Gesellschaft mbH
Einlagensicherung bei ausländischen Kreditinstituten
Zweigniederlassungen von Banken aus anderen EU-Staaten unterliegen zumindest dem Sicherungssystem des jeweiligen EU-Landes.
Falls Sie nicht sicher sind, welchem Sicherungsverband das Kreditinstitut angehört, finden Sie zB unter www.einlagensicherung.at eine Mitgliederliste der Banken und Bankiers.
Banken müssen informieren
Die Banken sind verpflichtet, im Kassensaal über die geltenden Bestimmungen zur Einlagensicherung mittels Aushang zu informieren. Weiters muss der Kunde spätestens bei Vertragsabschluss, zB Eröffnung eines Sparbuches oder Kontos, schriftlich über die jeweilige Sicherungseinrichtung, über die Höhe und den Umfang der Deckung informiert werden.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank über die Einlagensicherung und fordern Sie schriftliche Unterlagen an – diese erhalten Sie kostenlos.
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