20 Jahre Rechtsschutz - der Weg zum Recht
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Die AK Wien unterstützt die Wiener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Rat und Tat, wenn es darum geht, Ungerechtigkeiten in der Arbeitswelt zu beseitigen: mit Broschüren, Internet und Facebook, mit persönlicher Beratung, Intervention und, wenn es sein muss, auch mit Rechtsschutz vor Gericht. Gerechtigkeit muss sein – die AK sorgt dafür.
Schlau machen durch Internet und Facebook
Viele, die Probleme in der Arbeit oder Fragen rund um ihre Arbeit haben, informieren sich übers Internet. 2011 besuchten monatlich mehr als 1,5 Millionen NutzerInnen die Internetseiten der Arbeiterkammern, weitere 240.000 nutzten die interaktiven Rechner und Ratgeber um punktgenau Antwort auf ihre Fragen zu erhalten.
Auf Youtube etablierten sich die Arbeitsrechtsfilme, die Jobclips der AK erläuterten seit deren Start 50.000 Menschen, welche Rechte sie rund um ihr Dienstverhältnis haben. Und im Facebook reden mehr als 4.000 Freunde mit, stellen Fragen oder sagen einfach nur, dass es ihnen „gefällt“, was die AK hier tut. 40.000 Mitglieder wollen die AK und ihre virtuelle Beraterin Metis immer dabei haben, sie installierten die AK App „Frag uns“ am Handy.
Auch die herkömmliche Broschüre hat nicht ausgedient: Über 70.000 Stück an Informations-Broschüren zu arbeitsrechtlichen Themen und 144.000 Arbeitszeitkalender wurden 2011 versandt.
Erstinformation – wenn der Hut brennt
Über 310.000 Mal haben 2011 alleine in Wien Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten Beratung in der AK gesucht – persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-mail. Und wenn der Hut brennt, etwa weil es Fristen einzuhalten gilt, kommen viele persönlich wegen einer kompetenten Erstberatung in der AK vorbei.
Das Beratungsgespräch
Verträge, Abrechnungen, Kündigungsschreiben…. sichten, beurteilen, nachrechnen - in über 54.000 Fällen war 2011 es notwendig, ein Beratungsgespräch zu führen. Sind mehrere ArbeitnehmerInnen aus ein und demselben Betrieb betroffen, gibt es einen Gruppentermin. Viele Informationen sind notwendig, bevor sich die AK-ExpertInnen einen umfassenden Überblick verschaffen können. Zuletzt wird in Abstimmung mit den Betroffenen die weitere Vorgangsweise festgelegt.
Intervention: Ein Schreiben kann Geld wert sein
Zunächst nehmen die ExpertInnen der AK Kontakt mit dem Dienstgeber auf, konfrontieren diesen mit dem Problem und der rechtlichen Bewertung der AK und fordern ihn auf, die Ansprüche zu bezahlen. Bei über 50 Prozent der Fälle wird von den BeraterInnen ein außergerichtlicher Vergleich erreicht. Gibt es keine Einigung, bleibt nur noch der Weg vor Gericht.
Rechtsschutz: Das letzte Wort hat das Gericht
Wenn es zur Lösung des Problems einen Richter braucht, und ein Verfahren Chancen auf Erfolg hat, dann wird der Klageweg beschritten. Die Verfahren finden vor dem Arbeits-und Sozialgericht statt, unter Einbeziehung von LaienrichterInnen. Die Verfahrensdauer beträgt durchschnittlich 1,5 Jahre. 2011 hat die AK Wien über 3.480 Klagen eingebracht, über 4.100 Verfahren konnten abgeschlossen werden. Dabei wurden rund 20 Millionen Euro vor Gericht erstritten.
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