Das Lehrverhältnis beginnt ...

Jedes Jahr beginnen wieder traditionsgemäß tausende Lehrverhältnisse. Die ersten 3 Monate eines Lehrverhältnisses sind Probezeit. Dies macht den ersten großen Unterschied zu Dienstverhältnissen bei Angestellten und Arbeitern aus, bei denen laut Gesetz eine Probezeit nur bis maximal einen Monat möglich ist.

„Schnuppern“ im Betrieb

Sehr oft werden Jugendliche aufgefordert, ein paar Tage in einen Betrieb „hineinzuschnuppern“. Passt alles, soll anschließend ein Lehrverhältnis begründet werden. Hier gilt: Mussten Sie in diesen Tagen Arbeitsleistungen erbringen, entsteht ein Arbeitsverhältnis und ein Anspruch auf Lohn!

Freifahrt für Lehrlinge

Zu Beginn ist es für den Lehrling wichtig die Lehrlingsfreifahrt zu organisieren. Das notwendige Formular erhalten Sie bei der Lehrlingsstelle oder dem Verkehrsverbund (Selbstbehalt € 19,60).

Berufsbild genau anschauen

Wir empfehlen sich zu Beginn des Lehrverhältnisses das so genannte Berufsbild genau anzuschauen. In der Lehrberufsliste ist genau aufgelistet, welche Fertigkeiten man während der Lehre erlernen muss.

Internet zum Anhören

Wie Lehrlinge eine passende Lehrstelle finden können und worauf sie zu Beginn des Lehrverhältnisses achten sollten, berichtet AK Lehrlingsexpertin Tanja Schmidtbauer.

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