Das Lehrverhältnis beginnt ...
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Jedes Jahr beginnen wieder traditionsgemäß tausende Lehrverhältnisse. Die ersten 3 Monate eines Lehrverhältnisses sind Probezeit. Dies macht den ersten großen Unterschied zu Dienstverhältnissen bei Angestellten und Arbeitern aus, bei denen laut Gesetz eine Probezeit nur bis maximal einen Monat möglich ist.
Tipp
3 monatige Probezeit
Innerhalb der 3 monatigen Probezeit kann sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling das Lehrverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen lösen. Die Auflösung muss jedoch schriftlich erfolgen!
„Schnuppern“ im Betrieb
Sehr oft werden Jugendliche aufgefordert, ein paar Tage in einen Betrieb „hineinzuschnuppern“. Passt alles, soll anschließend ein Lehrverhältnis begründet werden. Hier gilt: Mussten Sie in diesen Tagen Arbeitsleistungen erbringen, entsteht ein Arbeitsverhältnis und ein Anspruch auf Lohn!
Freifahrt für Lehrlinge
Zu Beginn ist es für den Lehrling wichtig die
Berufsbild genau anschauen
Wir empfehlen sich zu Beginn des Lehrverhältnisses das so genannte Berufsbild genau anzuschauen. In der
Internet zum Anhören
Wie Lehrlinge eine passende Lehrstelle finden können und worauf sie zu Beginn des Lehrverhältnisses achten sollten, berichtet AK Lehrlingsexpertin Tanja Schmidtbauer.
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