Charta für Vereinbarkeit ist nur ein erster Schritt

„Die AK bekennt sich zur Charta der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und setzt darauf, dass Familienbewusstsein und Chancengerechtigkeit in der Arbeitswelt zur Norm werden“, sagt AK Präsident Herbert Tumpel.

Für die AK kann mit der Unterzeichnung der „Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ aber nicht Schluss sein, es braucht mehr, damit Beruf und Familie für beide, Frauen und Männer, optimal vereinbar sind: „Der Wiedereinstieg nach der Karenz darf keine berufliche Nachteile haben. Dafür braucht es genügend qualitativ hochwertige Kinderbetreuungsplätze und mit einem Papamonat könnten sich Väter verstärkt an der Kinderbetreuung beteiligen. Außerdem müssen Patchworkfamilien in der Arbeitswelt endlich anderen Familienformen gleichgestellt werden.“

Wie kann der Wiedereinstieg gelingen?

Eine familienbewusste Personalpolitik durch die Unternehmen kommt den ArbeitnehmerInnen bei der Ausgestaltung der Arbeitszeit entgegen und achtet aktiv darauf, dass es nach der Karenz zu keinen Benachteiligungen kommt und die Karrierechancen von Frauen und Männern nach der Geburt von Kindern intakt bleiben.

Anreize für die Erhöhung der Väterbeteiligung

Die Vereinbarkeit wurde lange Zeit ausschließlich als reines „Frauenthema“ diskutiert. Es zeigt sich jedoch ein Bewusstseinswandel bei den Vätern, sie wollen sich immer mehr aktiv an der Betreuung ihrer Kinder beteiligen. Die Schaffung eines Papamonats ist aus Sicht der AK eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung der aktiven Vaterschaft. Traditionelle Geschlechterrollen, die sich nach der Geburt eines Kindes verfestigen, könnten so von Anfang an aufgebrochen werden.

Arbeitsrechtliche Gleichstellung von Patchworkfamilien

Nach wie vor lebt die Mehrzahl der Menschen in der klassischen Familienform der Ehe mit eigenen Kindern. Darüber hinaus entscheiden sich aber immer mehr Menschen für andere Familienformen wie neu geschlossene Ehen, Lebensgemeinschaften oder eingetragene Partnerschaften, die von der Ehe abweichen. Diese Familienformen sind im Arbeitsrecht noch nicht ausreichend abgebildet. Gleiche Rechte etwa bei Pflegefreistellung, Dienstverhinderung im Unternehmen für alle Familienformen sind daher eine wichtige Herausforderung für die Zukunft.

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