Bilaterale Investitions-Abkommen

Bisherige Investitionsabkommen überdenken

Mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages am 1. Dezember 2009 wurde die Kompetenz zur Verhandlung internationaler Abkommen zum Thema Ausländische Direktinvestitionen (Foreign Direct Investments/FDI) von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zur EU verlagert.

Die unterzeichnenden zivilgesellschaftlichen Organisationen glauben, dass die gegenwärtigen Bilateralen Investitions-Abkommen (Bilateral Investment Treaties/BITs) der EU-Mitgliedstaaten unangemessen, unausgewogen und veraltet sind. Sie sollten nicht als Blaupausen für den zukünftigen Ansatz der EU in internationalen Investitionsverträgen dienen.

Wir plädieren daher dafür,
  • dass alle laufenden BITs-Verhandlungen der EU-Mitgliedstaaten angehalten werden, während der politische Rahmen einer neuen und verbesserten EU-Investitionspolitik definiert wird.
  • dass ein festgelegtes Ablaufdatum (Sunset-Klausel) für alle existierenden BITs der EU-Mitgliedstaaten festgelegt wird. Hiernach würden diese Abkommen zu einem bestimmten Zeitpunkt auslaufen, sofern sie nicht im Sinne einer größeren Balance zwischen dem Schutz der öffentlichen und privaten Interessen sowie eines Schutzes der wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und entwicklungspolitischen Interessen überarbeitet wurden.
  • dass die EU-Kommission eine gründliche Folgenabschätzung der BITs der EU-Mitgliedstaaten sowie der internationalen Investor-to-State-Schiedsgerichtsbarkeit vornimmt. Dabei sollen die Folgen der Investitionsabkommen
  • für den politischen Handlungsspielraum (policy space) von Regierungen bei der Förderung von zukunftsfähiger Entwicklung, Gendergerechtigkeit und sozialer Gerechtigkeit
  • sowie hinsichtlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus internationalen Konventionen und Verträgen zu Arbeits- und Menschenrechten, Geschlechtergerechtigkeit sowie Umwelt- und Klimaschutz analysiert werden.
  • dass breite öffentliche Konsultationen abgehalten werden, bevor eine Entscheidung zur EU-Investitionspolitik gefällt wird.

Transparentes System schaffen

Europa muss die Entwicklungen des vergangenen Jahrzehnts im Bereich des internationalen Investitionsrechts, der Investitionspolitik und –praxis kritisch überprüfen, um sicherzustellen, beim Design ihrer neuen Investitionsverträge und Investitionskapitel in Handelsverträgen die Fehler der EU-Mitgliedstaaten nicht zu wiederholen. Jetzt ist es ist an der Zeit, über den Tellerrand zu schauen und ein Modell für Investitionsabkommen zu entwickeln, die sozial und ökologisch zukunftsfähige Investitionen fördern und das komplexe europäische Geflecht bilateraler Investitionsabkommen in ein transparenteres, vorhersehbareres und ausgewogeneres System umwandeln.

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