Gesetzesänderung muss Verbesserungen für berufstätige Studierende bringen
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Berufsbegleitende Studienangebote ausbauen
„Gerade in wirtschaftlich schweren Zeiten muss Kindern aus Arbeitnehmerfamilien und Arbeitnehmern der Zugang zur Höherqualifizierung erleichtert werden“, sagt Arbeiterkammer Präsident Herbert Tumpel und weiter: „Minister Hahn muss dafür sorgen, dass in der Novelle zum Universitätsgesetz verpflichtende Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Studium und Beruf verankert werden.
Die Bedürfnisse von berufstätigen Studierende müssen bei der Konzeption der Studieneingangsphase berücksichtigt werden. Außerdem verlangt die AK, dass es endlich auch an Universitäten berufsbegleitende Studienangebote geben muss, wie es die Sozialpartner in ihrem gemeinsamen Forderungspapier „Chance Bildung“ verlangen.
Beschränkungen für Masterstudien problematisch
Kritisch beurteilt die AK die Neuregelung des Zugangs zu Masterstudien. Es besteht die Gefahr, dass der Wechsel zwischen den einzelnen Universitäten und Fachhochschulen schwerer wird. Und das zu einer Zeit, wo der Bachelor-Abschluss am Arbeits-markt kaum noch als vollwertiger Abschluss akzeptiert wird, oft Mehrfachqualifikationen verlangt werden und die Lage am Arbeitsmarkt ohnehin schwierig ist.
Künftig sollen Studierende nur mehr mit einem einschlägigen Bachelor das Recht auf ein Masterstudium haben – für alle anderen gelten qualitative Zugangsbedingungen.
Soziale Durchlässigkeit verbessern
Verbesserungen für berufstätige Studierende sind dringend nötig und müssen im Zuge der neuen Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten umgesetzt werden. Damit Studieren neben dem Beruf möglich ist, haben die Sozialpartner bereits 2007 im gemeinsamem Papier „Chance Bildung“ den Ausbau berufs-begleitender Studienangebote an Universitäten und Fachhochschulen gefordert.
Die AK verlangt auch Maßnahmen, um die soziale Durchlässigkeit im Hochschulbereich zu verbessern und die Zahl der Studien-abbrecher zu verringern. Bei den „qualitativen Zugangs-bedingungen“, die künftig von den Universitäten autonom für Master- und PhD-Studien festgelegt werden können, besteht die Gefahr, dass die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Hochschulinstitutionen nicht stärker gefördert, sondern eher verringert wird.
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