Benimmregeln an der Börse werden nicht eingehalten
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Wie wichtig ist österreichischen Unternehmen gutes Benehmen an der Börse? Eine aktuelle Studie der Arbeiterkammer zeigt, dass ein Drittel der Unternehmen den Corporate Governance Kodex ignorieren.
So veröffentlichen nur 14 Unternehmen individuelle Vorstandsbezüge, den öffentlichen Diskussionen um Managergehälter zum Trotz. Bei Managementfehlern und Unternehmenskrisen zahlen immer die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer drauf! Wir brauchen statt dem zahnlosen, unverbindlichen Kodex klare gesetzliche Regeln zur besseren Unternehmenskontrolle.
Erst 60% verpflichten sich dem Kodex
Der Kodex, der bereits vor fünf Jahren vorgestellt wurde, soll vor allem die Unternehmenskontrolle verbessern. Wie die Studie der Arbeiterkammer zeigt, verpflichten sich erst 60% der börsenotierten Unternehmen dem Kodex. Das ist vor allem auf die seit 2004 geltende verpflichtende Erklärung für alle Prime-Market-Teilnehmer zurückzuführen.
Im Prime-Market konnten seither auch die meisten Unternehmen gewonnen werden: In den anderen Segmenten wird der Kodex jedoch ignoriert. Ohne verbindliche Regelungen kann hier keine Weiterentwicklung erreicht werden.
Tabuthema Vorstandsgehälter
Auch Unternehmen, die sich dem Corporate Governance Kodex verpflichtet haben, halten sich nur teilweise an die Empfehlungen. In den Geschäftsberichten sind immer wieder Abweichungen vom Kodex aufgelistet. Besonders Transparenz nach außen ist noch immer sehr unbeliebt: Die Veröffentlichung von einzelnen Vorstandsgehältern bleibt ein Tabuthema, nur 14 Unternehmen sind dieser Empfehlung nachgekommen. Und obwohl der Kodex die Unternehmen zum nachhaltigen wirtschaften verpflichten soll, veröffentlichen nur knapp ein Dutzend Nachhaltigkeitsberichte.
Für die AK ist der Corporate Governance Kodex ein Schritt in die richtige Richtung: „Freiwilligkeit alleine ist jedoch zu wenig. Kaum jemand hält sich an bloße Empfehlungen. Wir verlangen klare gesetzliche Regelungen. Außerdem ist Good Governance auch in anderen Bereichen wichtig, beispielsweise bei Banken und Versicherungen. Hier müssen ebenfalls verpflichtende Regelungen gelten.“
zum Seitenanfang Die AK fordert:- Die Weiterentwicklung der Corporate Governance auf gesetzlicher Ebene. Verbindliche Regelungen für Unternehmen müssen geschaffen werden.
- Eine verpflichtende Entsprechungserklärung über die Einhaltung des Corporate Governance Kodex im UGB bzw Gesellschaftsrecht und die Berichterstattung über die Einhaltung im Geschäftsbericht und auf der Homepage.
- Maßnahmen zur Verbesserung der Akzeptanz des Kodex außerhalb des Prime Markets. Entsprechende Maßnahmen muss der Kapitalmarktbeauftragte der Regierung entwickeln.
- Die Verbesserung der Transparenz nach außen, beispielsweise durch die Veröffentlichung der Einzelgehälter der Vorstände und der Veröffentlichung der Eigentümerstruktur ab 5 Prozent.
- Die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfern.
- Die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Kodex auf alle Unternehmen im Finanzsektor und Unternehmen mit öffentlicher Bedeutung.
- Eine verpflichtende jährliche Evaluierung in Verbindung mit der Einhaltung des Kodex.
- Die Aufnahme von sozialen und ökologischen Aspekten in den Kodex und die Berichterstattung über die gesellschaftliche Verantwortung, etwa im Rahmen von Nachhaltigkeitsberichten.
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