Belastendes Tragen von Schutzausrüstungen
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Schwere Ausrüstung kann Erkrankungen verursachen
Schutzausrüstungen, so notwendig sie sind, können dennoch durch Gewicht, Einschränkung der Bewegungsfreiheit usw Erkrankungen verursachen. Die Anschaffung von Schutzausrüstungen mit höherem Tragekomfort und geringeren Bewegungseinschränkungen kann sowohl diese Krankenstände minimieren als auch dazu beitragen, dass Schutzausrüstungen konsequenter getragen und damit mehrere der oben genannten Belastungsfaktoren reduziert werden (insbesondere Unfallgefahr und Schadstoffeinwirkung).
Noch besser ist es, wenn die persönliche Schutzausrüstung durch entsprechende Arbeitsplatzgestaltung unnötig gemacht werden kann (zB eine Absaugewand statt Atemschutzmasken beim Lackieren).
Was soll unternommen werden?
Die Maßnahmen zur Minderung des Krankheitsrisikos sind wie dargestellt oft relativ einfach. Damit sie von den Arbeitgebern flächendeckend und systematisch gesetzt werden, muss die Politik jedoch entsprechende Rahmenbedingungen vorgeben.
Wie richtig Maßnahmen zum ArbeitnehmerInnenschutz sind, und wie wichtig es ist, auf deren Umsetzung zu achten, zeigt ein Blick auf die Jahresstatistik der AUVA : Sank mit in Kraft treten des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz die Zahl der Schadensfälle (Arbeitsunfälle im engeren Sinn, Wegunfälle und Berufskrankheiten) in der AUVA bis 2002 auf knapp mehr als 115.000 auf einen historischen Tiefstwert, stieg die Zahl bis 2008 wieder auf über 126.000 an – ein Zeichen, dass die Aufmerksamkeit gegenüber den Anliegen des Gesundheitsschutzes unerfreulicherweise nachgelassen hat.
Arbeitgeber müssen Kosten auf sich nehmen
Tumpel: „Arbeitgeber müssen dazu gebracht werden, die Kosten und Mühen der erforderlichen Schutzmaßnahmen auf sich zu nehmen, um Krankheitsleid und damit weit höhere Kosten für alle zu vermeiden. Letztlich spart sich auch das Unternehmen enorme Kosten. Hier gewinnen alle.“
Ein Forderungskatalog zur Verbesserung des Arbeitnehmer-schutzes und insoferne zur Senkung arbeitsbedingter Erkrankungen muss teilweise bei den Schutznormen selbst ansetzen. Vor allem aber geht es darum, die Spielregeln und Instrumente für die Einhaltung bestehender Schutznormen effizienter zu machen. So ist zB schon jetzt eine umfassende Evaluierung der an Arbeitsplätzen vorhandenen Gesund-heitsgefahren jedem Arbeitgeber vorgeschrieben. Laut dem jüngsten Jahresbericht des Arbeitsinspektorates (2007) sind bei rund 95.000 Betriebsbegehungen 64.000 Übertretungen der ArbeitnehmerInnenschutznormen festgestellt worden – ein deutlicher Hinweis auf zuwenig systematische Evaluierung.
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