Beihilfe zum Lebensunterhalt

Sie sind arbeitslos und nehmen an einem Kurs oder einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teil. Dann können Sie für diese Zeit eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (DLU) bekommen, falls Ihr Arbeitslosengeld oder Ihre Notstandshilfe nicht ausreichen.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Die Beihilfe gibt es nur, wenn Sie arbeitslos sind und Ihr Kurs oder Ihre Maßnahme länger als eine Woche und mehr als 16 Wochenstunden dauert.

  • Ob und wie viel Sie als Beihilfe bekommen, hängt davon ab, wie viel Sie an anderen Leistungen beziehen. Das AMS geht von Mindeststandards aus, also Mindestbeträgen für die Existenzsicherung (für Jugendliche bis 18 Jahren 9 Euro pro Tag, für Erwachsene 14 und 20 Euro pro Tag). Liegt Ihr Leistungsanspruch unter diesen Mindeststandards, erhalten Sie die Differenz zum Mindeststandard als Beihilfe.

  • Wenn Sie höhere Leistungen als diese Mindeststandards beziehen, gibt es für Sie keine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes. Wenn Sie gar keine Leistung beziehen, bekommen Sie den vollen Mindeststandard.

Zusatzbetrag für die Dauer der Teilnahme

Sie sind arbeitslos und nehmen an einer Nach- oder Umschulung oder an einer Wiedereingliederungsmaßnahme im Auftrag des AMS teil? Dann gebührt Ihnen während dieser Zeit ein Zusatzbetrag zum Arbeitslosengeld von täglich € 1,86.

Vorsicht: Dies gilt nur für Maßnahmen, die nach dem 31.12.2012 begonnen wurden.

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