Beihilfe zum Lebensunterhalt
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Sie sind arbeitslos und nehmen an einem Kurs oder einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teil. Dann können Sie für diese Zeit eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes(DLU) bekommen, falls Ihr Arbeitslosengeld oder Ihre Notstandshilfe nicht ausreichen.
Allerdings müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Beihilfe gibt es nur, wenn Sie arbeitslos sind und Ihr Kurs oder Ihre Maßnahme länger als eine Woche und mehr als 16 Wochenstunden dauert.
- Ob und wieviel Sie als Beihilfe bekommen, hängt davon ab, wieviel Sie an anderen Leistungen beziehen. Das AMS geht von Mindeststandards aus, also Mindestbeträgen für die Existenzsicherung (für Jugendliche bis 18 Jahren 8 Euro pro Tag, für Erwachsene 13 und 18,50 Euro pro Tag). Von denen zieht das AMS Ihre anderen Leistungsbezüge, falls vorhanden, ab. Was übrig bleibt, ist Ihre Beihilfe zum Lebensunterhalt.
- Wenn Sie höhere Leistungen als diese Mindeststandards beziehen, gibt es für Sie keine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes. Wenn Sie gar keine Leistung beziehen, bekommen Sie den vollen Mindeststandard.
Achtung
Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes gibt es nur, wenn diese vor einem Kurs zwischen Ihnen und Ihrer BeraterIn beim Arbeitsmarktservice vereinbart wurde. Reden Sie rechtzeitig mit Ihrer BeraterIn.
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