Banken: Versteckte Nebenspesen bei Krediten
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Die Spesen bei Sparbüchern, Wertpapieren, Krediten und dem Zahlungsverkehr sind seit Mai im Großen und Ganzen gleich geblieben. Auffällig: Es gibt – stabile – aber teils hohe Nebenspesen bei den Hypothekarkrediten. Sie sind oft versteckt. Die KonsumentInnen sehen sie nicht auf den ersten Blick, da sie in den Kreditangeboten oder Preisaushängen unter den Tisch fallen. Das zeigt das aktuelle AK Bankenmonitoring bei 13 Banken und insgesamt 689 Einzelpreisen.
Bankenspesen: 2 Banken haben Preise erhöht
Elf der 13 Banken haben die Preise fürs Sparen, für Kredite, Wertpapiere und den Zahlungsverkehr gleich gelassen. Zwei Banken haben etwas an der Gebührenschraube gedreht – bis zu 2,44 Prozent. Die bankdirekt.at hat erneut die Spesen für das Schließen eines Dauerauftrages ein wenig angehoben. Die Santander Bank hat neun Gebühren geringfügig erhöht: zweimal im Zahlungsverkehr, dreimal im Kreditgeschäft und viermal generell, etwa für Mahnungen.
Nebenspesen bei Hypothekarkredit zum Teil sehr hoch
Von den 13 geprüften Banken bieten zehn Wohnfinanzierungen an. Besonders auffällig: Die überprüften Nebenspesen beim Hypothekarkredit sind zwar stabil geblieben, aber teilweise sehr hoch. Die Gebühren sind oft versteckt, da sie in den Preisaushängen, Kreditofferten oder in den Kreditverträgen selbst nicht immer angegeben sind. Die Kreditspesen können sich somit bis zum Vertragsende ziemlich läppern!
Hypothekarkredit: Hohe Spesen, "Überraschung" am Ende
Das AK Bankenmonitoring zeigt konkret bei den Spesen für den Hypothekarkredit: Die Kontoführungsgebühren für das Verrechnungskonto beim Hypothekarkredit belaufen sich auf 4,80 bis 22,50 Euro pro Quartal. Die Schätzungs- und Bewertungsspesen für die Immobilie (einmalig zu Vertragsbeginn) machen 109 bis 700 Euro aus. Die Bankspesen für die Löschungsquittungserklärung betragen 50 bis 216 Euro. Die Gebühr verlangen Banken zu Vertragsende für die Löschung der Hypothek im Grundbuch. Konsumenten sind von der Gebühr meist überrascht, wie Beschwerden in unserer Beratung zeigen. Konkret berichten Konsumenten, dass die Löschungsgebühr einfach verrechnet werden. Aber in den Kreditverträgen finden sie nichts über die Spesen bei Beendigung des Kreditvertrags.
Fragwürdige Berechnungsmodelle
Für die AK sind manche Preismodelle für die Berechnung der Schätzkosten rechtlich fragwürdig. Schätzkosten, die von der Höhe des Kredites abhängig gemacht werden, orientieren sich offenbar nicht an dem tatsächlichen Aufwand der Schätzung. Die betragsmäßige Staffelung der Banken bei den Spesen für die Löschungsquittungserklärung erscheint der AK ebenfalls sachlich nicht gerechtfertigt.
AK fordert: Mehr Klarheit bei Bankpreisen
1. Preisaushang im Internet:
Die Banken sollen die Preise nicht nur irgendwo in der Filiale auflegen, sondern auch im Internet verpflichtend veröffentlichen.
2. Mehr Klarheit über hohe Nebenspesen bei Hypothekarkrediten:
Nebenspesen wie Löschungsquittung oder Schätzkosten müssen die Banken im Kreditvertrag angeben. Die Kosten sind der Bank bekannt und sollen daher auch in die Berechnung des effektiven Jahreszinses kommen.
3. Vollständige Spesenangabe in vorvertraglichen Informationen:
Die vorvertraglichen Informationen müssen den KundInnen verpflichtend gegeben werden. Jedoch sind sie nicht immer vollständig, was die einmalig zu Vertragsbeginn und -ende anfallenden Spesen anbelangt. Das muss sich ändern. Auch die Nebenspesen wie Löschungsquittung und Schätzkosten müssen in die vorvertraglichen Informationen rein.
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