Arbeitsrechte global sichern!

Die globalisierte Wirtschaft bietet Unternehmen noch nie da gewesene Möglichkeiten, sich ökonomisch zu entfalten. Sie birgt aber auch die Gefahr, dass Unternehmen Komplizen von Menschenrechtsverletzungen werden oder von diesen profitieren. Während der Abbau von Handels- und Investitionsschranken mittels internationaler Abkommen seit den 90iger Jahren massiv vorangetrieben wurde, fehlt ein Regelwerk für die soziale und menschenrechtliche Verantwortung von transnationalen Konzernen.

In der globalisierten Wirtschaft klafft somit eine Regulierungs-Lücke. Wohl gibt es den normativen Geltungsanspruch der Menschenrechte gegenüber jedermann, überall und ohne Einschränkung, aber es fehlt oft nationalstaatliche Implementierung sowie internationale Kontrolle und Durchsetzung.

Kampagnen für faire Arbeitsbedingungen von Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen haben mitgeholfen KonsumentInnen zu sensibilisieren und die Führung von transnationalen Unternehmen in den Blickpunkt einer kritischen Öffentlichkeit zu bringen. Doch ist dies ein mühsamer und langsamer Prozess, der keine Lösung des Problems verspricht. Wie können transnationale Konzerne verpflichtet werden, Menschenrechte auch tatsächlich einzuhalten? Diese Diskussion wird seit etlichen Jahren unter anderem auch in den Vereinten Nationen (UN) geführt.

Der UN-Menschenrechtsrat, der zur Verwirklichung der Menschenrechte sowie Ahndung von Menschenrechtsverletzungen eingerichtet wurde, beschäftigt sich auch mit der Pflicht zur Achtung der Menschenrechte durch Unternehmen. Professor John Ruggie nahm 2005 vom damaligen UN-Generaldirektor Kofi Annan das Mandat an, konkrete Empfehlungen zur Achtung der Menschenrechte durch die Wirtschaft zu erarbeiten. Ein umfassender Prozess der Faktensammlung, Status-Quo-Erhebung, Konsultationen aller Akteure rund um den Globus, Berichterstattungen und Diskussionen wurde eingeleitet, der 2011 abgeschlossen werden soll.

Der Entwurf von Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte liegt zu einer abschließenden öffentlichen Konsultation und Diskussion bis Ende Januar vor. Mitte Juni 2011 wird John Ruggie seinen abschließenden Bericht einschließlich der Leitprinzipien zur Operationalisierung des Rahmenwerkes „Protect, Respect and Remedy“ dem UN-Menschenrechtsrat zur Beschlussfassung vorlegen.

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