Arbeitslosengeld

Alle unselbständigen Erwerbstätigen und freien Dienstnehmer haben bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings nur, wenn das Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von brutto € 376,26 (Stand 2012) lag.

Seit 1.1.2009 können sich auch selbständig Erwerbstätige im Rahmen eines "Opting-In-Modells" gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit versichern lassen.

Dauer des Arbeitslosengeld-Anspruches

Für welchen Zeitraum Ihnen das Arbeitslosengeld zuerkannt wird, richtet sich

  • nach der Dauer der vorangegangenen arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungszeit und
  • nach Ihrem Alter bei der Antragstellung.

Erstmalige Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes

Stellen Sie das erste Mal einen Antrag auf Arbeitslosengeld und sind Sie über 25 Jahre alt, dann haben Sie die Anwartschaft erfüllt, wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten nachweisen können.

Wiederholte Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes

Haben Sie bereits einmal Arbeitslosengeld oder Karenzgeld bezogen, so gilt ein Antrag auf Arbeitslosengeld als wiederholte Inanspruchnahme.

Der Anspruch ist gegeben, wenn Sie

  • innerhalb der letzten 12 Monate vor der Geltendmachung
  • insgesamt 28 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung nachweisen können.

Arbeitslosengeld für Jugendliche

Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie

  • innerhalb von 12 Monaten vor Antragstellung
  • zumindest 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten
  • oder innerhalb von 24 Monaten 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten

    vorweisen können.

Antragstellung beim Arbeitsmarktservice

Machen Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld möglichst unverzüglich persönlich beim Arbeitsmarktservice geltend. Denn das Arbeitslosengeld wird Ihnen frühestens mit dem Tag der Antragstellung zuerkannt.

Wo muss ich den Antrag stellen?

Zuständig ist jenes Arbeitsmarktservice, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz bzw. Ihren ständigen Aufenthalt haben. Wenn Sie den Antrag zurückbringen, müssen Sie auch eine Arbeitsbescheinigung vorlegen, sofern Ihr Arbeitgeber die An- und Abmeldjng nicht elektronisch via Internet abwickelt (ELDA).

Diese Arbeitsbescheinigung stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber aus.

Sie enthält Angaben zu:

  • Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses
  • Beendigungsart und
  • Ansprüchen wie Kündigungsentschädigung.

Vom AMS erhalten Sie das Antragsformular. Darin finden Sie alle benötigten Dokumente aufgelistet.

So wird das Arbeitslosengeld berechnet

Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes beträgt 55% des täglichen Nettoeinkommens, das sich aus der Beitragsgrundlage ergibt. Unter bestimmten Voraussetzungen gebührt Ihnen ein Ergänzungsbetrag bis 60% bzw. 80% des täglichen Nettoeinkommens. Und zwar dann, wenn der Grundbetrag niedriger als der Ausgleichszulagenrichtsatz ist.

Familienzuschlag

Kinder werden beim Arbeitslosengeld berücksichtigt. Jede zuschlagsberechtigte Person bekommt einen Familienzuschlag, der täglich € 0,97 beträgt. Außerdem haben Sie unter Umständen Anspruch auf einen Ergänzungsbetrag bis zu 80% des täglichen Nettoeinkommens.

Auszahlung des Arbeitslosengeldes

Sie erhalten das Arbeitslosengeld immer monatlich im Nachhinein, ca. um den 8. des Monats. Das AMS überweist Ihnen das Geld auf das Girokonto bzw. per Post. Das selbe gilt für die Notstandshilfe.

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