Arbeiterkammer

Die AK vertritt auf gesetzlicher Grundlage - in Zusammenarbeit mit Gewerkschaften - die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der ArbeitnehmerInnen in Österreich.

Sie ist eine unabhängige, demokratische Institution, deren FunktionärInnen von den Mitgliedern alle fünf Jahre gewählt werden.

AK Mitglieder

Mitglieder sind alle Arbeitnehmer, Lehrlinge, Karenzurlauber und Arbeitslose, ausgenommen leitende Angestellte mit Arbeitgeberfunktionen und bestimmte Gruppen öffentlich Bediensteter.

AK Beitrag

Die Leistungen der AK werden durch den Beitrag der kammerzugehörigen ArbeitnehmerInnen finanziert. Dieser Beitrag - die Kammerumlage - beträgt monatlich 0,5 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Höchstbemessungsgrundlage in der Sozialversicherung. Der Beitrag wird mit der Sozialversicherung abgezogen und wirkt daher steuermindernd.

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