AK lehnt Swift-Datenabkommen ab
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Swift-Abkommen muss verhindert werden
Das Swift-Abkommen tritt provisorisch in Kraft. Demnach dürfte die USA für die Terrorbekämpfung Banküberweisungsdaten von EU Bürgern auswerten. Die Arbeiterkammer (AK) verlangt, dass das Abkommen nicht angewendet wird, bis das EU Parlament abstimmt. Die AK begrüßt die ablehnende Haltung des EU Parlaments und verlangt für die Abstimmung im Februar: Das Swift-Abkommen muss jedenfalls verhindert werden!
Datenschutzgarantien sind zu schwach
„Im jetzigen Übergangsabkommen sind die Datenschutzgarantien zu schwach“, sagt AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer. „Auch die Art der Datennutzung ist viel zu unscharf formuliert, also welche Daten zu welchem konkreten Zweck von wem an wen übermittelt und wie lange gespeichert werden dürfen.“ Die USA verfügt derzeit über kein den europäischen Standards entsprechendes Datenschutzniveau. „Wir begrüßen die kritische Haltung des EU Parlaments zum Abkommen“, sagt Zimmer.
Schutz der Konsumentendaten sicherstellen
Sollte es wider Erwarten zu einer neu auszuverhandelnden Vereinbarung kommen, pocht die AK auf geeignete Rechtschutzgarantien. Das Vorhaben dient zwar Staatssicherheitsinteressen, berührt aber auch stark Konsumentenanliegen. Daher muss jedenfalls der Schutz der Konsumentendaten sichergestellt werden.
Forderung
Konkret fordert die AK:
1. Weitergabe nur von Daten mit Bezug zur USA (keine innereuropäischen Banktransaktionen);
2. Datentransfer nur nach richterlicher Prüfung im Wohnsitzland des Konsumenten;
3. kein direkter US-Zugriff auf Daten des belgischen Bankendienstleisters Swift;
4. Garantie, dass US-Behörden dem europäischen Datenschutzrecht gleichwertige Standards (etwa hinsichtlich der Datenlöschung) anwenden;
5. Datenweitergabe nur im begründeten Einzelfall;
6. keine Weitergabe der Kundendaten an Drittstaaten;
7. automatische Benachrichtigung der Betroffenen über die Abfrage ihrer Daten (spätestens mit Beendigung der Ermittlungen);
8. leicht zugängliche Streitschlichtung für Schadenersatzansprüche im Falle von Rechtswidrigkeiten;
9. Kontrolle, etwa durch laufende Berichtspflicht gegenüber Datenschutzbehörde.
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