AK lehnt Swift-Datenabkommen ab

Swift-Abkommen muss verhindert werden

Das Swift-Abkommen tritt provisorisch in Kraft. Demnach dürfte die USA für die Terrorbekämpfung Banküberweisungsdaten von EU Bürgern auswerten. Die Arbeiterkammer (AK) verlangt, dass das Abkommen nicht angewendet wird, bis das EU Parlament abstimmt. Die AK begrüßt die ablehnende Haltung des EU Parlaments und verlangt für die Abstimmung im Februar: Das Swift-Abkommen muss jedenfalls verhindert werden!

Datenschutzgarantien sind zu schwach

„Im jetzigen Übergangsabkommen sind die Datenschutzgarantien zu schwach“, sagt AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer. „Auch die Art der Datennutzung ist viel zu unscharf formuliert, also welche Daten zu welchem konkreten Zweck von wem an wen übermittelt und wie lange gespeichert werden dürfen.“ Die USA verfügt derzeit über kein den europäischen Standards entsprechendes Datenschutzniveau. „Wir begrüßen die kritische Haltung des EU Parlaments zum Abkommen“, sagt Zimmer.

Schutz der Konsumentendaten sicherstellen

Sollte es wider Erwarten zu einer neu auszuverhandelnden Vereinbarung kommen, pocht die AK auf geeignete Rechtschutzgarantien. Das Vorhaben dient zwar Staatssicherheitsinteressen, berührt aber auch stark Konsumentenanliegen. Daher muss jedenfalls der Schutz der Konsumentendaten sichergestellt werden.

  • Drucken Weiterleiten | Mehr

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.