Mehr Aktivitäten für Väterbeteiligung

„Dass Staatssekretärin Marek Maßnahmen für eine stärkere Einbindung der Väter in die Kinderbetreuung vorschlägt, wird von der AK grundsätzlich begrüßt“, sagt Christoph Klein, Bereichsleiter für Soziales in der AK.

Papamonat einführen

Insbesondere der Anspruch auf Pflegefreistellung auch für geschiedene Väter ist Bestandteil eines von der AK seit längerem geforderten Pakets, mit dem die aktuelle Situation vieler Familien (zB „Patchwork-Familien“) besser berücksichtigt wird. Der Anspruch von Vätern auf einen 14-tägigen Urlaubskonsum anlässlich der Geburt, den Marek vorschlägt, bleibt allerdings deutlich hinter dem von der AK geforderten Papamonat zurück.

„Mit dem Urlaub verbinden die meisten Väter die Vorstellung einer gemeinsamen Erholungszeit, wenn das Baby doch zumindest einige Monate alt ist. Wenn wir möglichst viele Väter dazu bringen wollen, sofort nach der Geburt eine intensive Beziehung zum Kind aufzubauen und ihren Teil der gemeinsamen Betreuung zu übernehmen, dann braucht es den großzügigeren Ansatz des Papamonats“, sagen die AK Experten und fordern weiter die Umsetzung des AK-Familienpakets für mehr Väterbeteiligung.

Das AK-Familienpaket für mehr Väterbeteiligung

1. Einführung eines Papamonats auf freiwilliger Basis mit Kündigungsschutz für alle berufstätigen Väter. Damit diese Maßnahme angenommen wird, müssen Väter für diese Zeit auch eine finanzielle Abgeltung haben. Diese könnte sich am vorangegangenen Einkommen orientieren, sollte aber zumindest 800 Euro betragen. Der von Staatssekretärin Marek vorgeschlagene Urlaubsanspruch könnte den Vätern als zusätzliche Alternative angeboten werden.

2. Kinderbetreuungsgeld auch dann, wenn sich die BezieherIn statt der Zuverdienstgrenze für eine Arbeitszeitgrenze bis zu 24 Stunden wöchentlich entscheidet.

3. Die AK-Untersuchung zur Elternteilzeit hat gezeigt, dass Frauen bei Schwierigkeiten mit der Umsetzung eines Elternteilzeit-Wunsches eher aus dem Unternehmen ausscheiden, während Männer dann ganz auf die Elternteilzeit verzichten. Die Betriebe sind aufgefordert, das berechtigte Anliegen nach einer Elternteilzeit nicht zu blockieren, sondern konstruktive Lösungen zu suchen. Begleitende Beratungs-angebote für Betriebe sollen die Umsetzung der Elternteilzeit und die partnerschaftliche Aufteilung von Betreuungspflichten erleichtern.

4. Eine breit angelegte Sensibilisierungskampagne für mehr Väterbeteiligung in den Betrieben soll dazu beitragen, dass aktives Karenzmanagement für beide Eltern zum Standard im Berufsleben Österreichs wird.

5. Pflegefreistellung auch für Patchwork-Familien: Väter oder Mütter, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit ihren Kindern leben, müssen Anspruch auf Pflegefreistellung haben, ebenso wie Stiefeltern, die mit den Kindern ihrer Partner zusammen leben.

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