AK Mitgliedsbeitrag

Ihr Mitgliedsbeitrag richtet sich nach dem Einkommen

Monatlich zahlt jedes AK Mitglied 0,5 Prozent des Brutto-Einkommens bis zur Höchstbemessungsgrundlage in der Sozialversicherung. Der Beitrag wird mit der Sozialversicherung abgezogen und wirkt daher steuermindernd. Mehr als die Hälfte der Mitglieder zahlt netto weniger als 6 Euro.

Wer keinen Mitgliedsbeitrag bezahlen muss

Vom Mitgliedsbeitrag befreit sind österreichweit rund 20 % der ArbeitnehmerInnen:
  • Wer Krankengeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Karenzgeld bekommt
  • viele geringfügig Beschäftigte
  • Lehrlinge
  • KrankenpflegeschülerInnen
  • Präsenzdiener und Zivildiener
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