AK-Abfertigungsrechner: Rasche und unkomplizierte Berechnung des Abfertigungsanspruchs
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Mit Hilfe des kostenlosen Abfertigungsrechners können sich Arbeitnehmer unkompliziert und schnell ihren Abfertigungsanspruch errechnen und sich über Umstiegsmöglichkeiten vom alten ins neue Abfertigungssystem informieren.
Mit dem AK-Abfertigungsrechner können sich Arbeitnehmer in nur wenigen Schritten ihren persönlichen Abfertigungsanspruch errechnen, dies unabhängig davon, ob das Dienstverhältnis dem alten oder neuen Abfertigungsrecht unterliegt. Zudem können mit Hilfe des AK-Abfertigungsrechners auch rechnerische Vergleiche zwischen den beiden Abfertigungssystemen angestellt werden.
Dienstverhältnisse, die bereits vor dem 1.1.2003 abgeschlossen wurden, unterliegen dem alten Abfertigungsrecht. Demnach gibt es keine Abfertigung, wenn das Arbeitsverhältnis unter drei Jahren gedauert hat, der Dienstnehmer selbst gekündigt hat sowie berechtigt entlassen oder unberechtigt aus dem Dienstverhältnis ausgetreten ist. Ausnahme: Bei Inanspruchnahme der vorzeitigen Alterspension oder Alterspension besteht ein Abfertigungsanspruch auch bei Selbstkündigung, wenn das Dienstverhältnis mindestens zehn Jahre gedauert hat.
Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis nach dem 31.12.2002 begonnen hat beziehungsweise die mit ihrem Dienstgeber einen entsprechenden Übertritt vereinbart haben, unterliegen dem neuen Abfertigungsrecht. Nach diesem haben alle Dienstnehmer auch bei einer Selbstkündigung einen Anspruch auf Abfertigung. Ein Übertritt vom alten ins neue Abfertigungsrecht kann noch bis zum 31.12.2012 mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.
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