Urkunden und Medaillen für MitarbeiterInnen
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Die AK Wien würdigt Verdienste um die österreichische Volkswirtschaft durch Verleihung von Medaillen und Urkunden an ArbeitnehmerInnen.
Anspruchsvoraussetzungen sind:
- eine Gesamtbeschäftigungszeit von 35, 40 oder 45 Jahren in einem oder mehreren Unternehmungen (Betrieben)
- 25 Jahre ununterbrochen in einem Unternehmen (Betrieb) oder in einem Konzern beschäftigt, sofern durch diese Beschäftigung die Zugehörigkeit zur Arbeiterkammer Wien begründet wurde
Bei Feststellung der Gesamtbeschätigungszeit nach Punkt a) erfolgt auch die Berücksichtigung von Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung der allgmeinen Schulpflicht, einer militärischen Dienstleistung, einer Arbeitslosigkeit, einer aus politischen oder rassischen Gründen – außer wegen nationalsozialistischer Betätigung – erfolgten Anhaltung in einem Gefängnis oder einem Konzentrationslager, oder einer aus diesen Gründen erfolgten Emigration.
- für gewerkschaftlich organisierte ArbeitnehmerInnen bei der zuständigen Fachgewerkschaft
- für gewerkschaftlich nicht organisierte ArbeitnehmerInnen bei der Arbeiterkammer Wien
Die Antragsstellung hat durch den Betriebsrat zu erfolgen; besteht in einem Unternehmen (Betrieb) kein Betriebsrat so können die für die Auszeichnung in Frage kommenden ArbeitnehmerInnen den Antrag direkt, oder über´s Personalbüro bzw. Lohnverrechnung des aktuellen Arbeitgebers stellen.
Dem Antrag sind zwecks Überprüfung der Verleihungsvoraussetzungen die erforderlichen Unterlagen anzuschließen.
Ausschlußfrist
Die Verleihung einer Auszeichnung ist nicht mehr möglich, wenn der Verleihungstatbestand im Zeitpunkt der Antragstellung mehr als 1 Jahr zurückliegt.
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