OGH gibt AK Recht: Kre­dit­rest­schuld­be­stät­ig­ung und Kontoschließung muss kostenlos sein

Die BAWAG P.S.K. verlangte von ihren Kunden für eine Rest­schuld­be­stät­ig­ung zuletzt 45 Euro und eine Kontoschließungsgebühr bei Rahm­en­kre­diten von 15 Euro. Beide Gebühren sind nach Ansicht der Kon­sum­ent­en­schützer rechtswidrig. Der Oberste Gerichtshof hat dies nun bestätigt. Betroffene Konsumentinnen und Konsumenten können zu Unrecht ver­rechnete Beträge zurück fordern.

Nachdem Beschwerden von KonsumentInnen über diese Gebühren beim Kon­sum­entenschutz der Arbeiterkammer eingegangen waren, wurde die BAWAG P.S.K. aufgefordert, die Verwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen „Entgelte und gesetzliche Gebühren für Verbraucher- und Kommerzkredite“ und damit die Einhebung dieser Gebühren zu unterlassen. Als die Bank dieser Aufforderung nicht nachkam, brachten die KonsumentenschützerInnen Klage ein. Da die BAWAG P.S.K. kein Urteil der unterinstanzlichen Gerichte ak­zep­tierte, ging der Konsumentenschutz bis zum Obersten Gerichtshof.

Gilt für Verträge ab 10. Juni 2010

Der OGH hat sich der Rechtsmeinung der KonsumentenschützerInnen an­ge­schlossen und geurteilt, dass einem Kreditkunden für das Ausstellen einer Kreditrestschuldbestätigung keine Kosten verrechnet werden dürfen und dass die Schließung eines Kreditkontos kostenlos sein muss. Das Urteil hat Gültig­keit für alle Verträge, die unter das mit 10. Juni 2010 in Kraft getretene Ver­brauch­er­kreditgesetz fallen. 

Tipp

Bei Kreditverträgen, die ab 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, können betroffene KonsumentInnen die geleisteten Zahlungen für eine Restschuldbestätigung oder für die Kontoschließung eines Kreditkontos zurückfordern. Auch andere Banken mit gleichlautenden Klauseln sind zur Rückerstatttung verpflichtet. Musterbrief zum Downloaden.

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